Antiklerikalismus von rechts. Das Landtagswahlprogramm der bayerischen AfD und die aktuelle religionspolitische Debatte (Teil II)

Im zweiten Teil des Beitrags unseres Gastautoren Jonathan Spanos zu den Angriffen der bayerischen AfD gegen die Kirchen geht es um antiklerikale Argumentationsmuster und deren Geschichte sowie eine Verortung in den jüngsten religionspolitischen Debatten der deutschen Parteien.

 Link zu Teil I

Antiklerikale und antichristliche Topoi

Drei Gruppen antikirchlicher Argumentationsmuster lassen sich im Umfeld der AfD und der neurechten Bewegungen identifizieren. Teilweise treten sie alleine auf, häufig aber auch in Mischformen.

Vorwurf der verdeckten Agenda

Hierunter fällt der Vorwurf von Ex-AfD-Landeschef Petr Bystron, die Kirchen würden „unter dem Deckmantel der Nächstenliebe“ ein Milliardengeschäft mit der Flüchtlingskrise machen wollen.[1] Seine Kritik enthielt zudem den Vorwurf, die Kirchen nützten Ehrenamtliche für ihre institutionelle Eigeninteressen aus. In diese Kategorie fällt auch die versuchte Stigmatisierung über den Begriff Lobbyismus. Die Klassifizierung als Lobbygruppe assoziiert Eigenschaften wie Profitgier, Heuchelei und Intransparenz. Zudem setzt dieser Vorwurf voraus, es gäbe eine Art Ideal von idealistischen NGOs, die keinerlei institutionelles Eigeninteresse verfolgen.

Vorwurf der Anpassung an den Zeitgeist

Dieser Topos ist im Kontext des rechten Antiklerikalismus besonders verbreitet. Zugleich ist er auch Bestandteil eines langwierigen inneren Aushandlungsprozesses innerhalb der Kirchen wie auch des konservativ-bürgerlichen Spektrums. Die Auseinandersetzung zwischen der CSU und den Kirchen über den Kreuzerlass und die Frage, wer die christliche Prägung Bayerns offensiver vertreten würde, hat das Thema ebenfalls berührt. Besonders dem deutschen Protestantismus wird seit den 1960er Jahren immer wieder vorgeworfen sich zu sehr an den Zeitgeist anzupassen und so seinen eigentlichen christlich-spirituellen Kern wahlweise zu vergessen oder zu verraten. Als Zeitgeistthemen gelten entweder Flüchtlinge (1980er Jahre bis heute), Umwelt (1970er Jahre bis heute), Gender (heute) oder der Verlust der Bezugnahme auf das „deutsche Volk“ (1960er bis 1980er Jahre). Schon nach der sogenannten Ostdenkschrift von 1965 war ein regelrechter brieflicher Shitstorm über die EKD losgebrochen, in dem sich Vertriebenenvertreter entsetzt darüber äußerten, wie die Kirche die Interessen des deutschen Volks verraten könne. Grob vereinfacht: Die verstärkte Internationalisierung der christlichen Kirchen und ihre Zuwendung zu neuen sozialethischen Themen sorgte in konservativen bis rechtsextremen Kreisen wiederholt für heftige Kritik und Widerstand. Schon in den 1980er Jahren, der Phase als in der Bundesrepublik angesichts steigender Asylbewerberzahlen zum ersten Mal umfangreich über die Flüchtlingspolitik diskutiert wurde, lassen sich Elemente des rechten Antiklerikalismus identifizieren. In Zuschriften an die EKD, die Landeskirchen und das Bundesinnenministerium beklagten die Zuschriften, die Kirchen würden der Regierung das Leben schwer machen und Verschärfungen der Ausländer- und Asylpolitik behindern. Geistliche, die sich für Asylbewerber einsetzen, wurden als „Moralisten“ und „Bußprediger“ diffamiert.[2]

Dieser Topos ist bis heute erhalten geblieben, wenngleich er sich bedingt durch die neue Relevanz des Themas Islam bisweilen in gewandelter Form zeigt. Besonders der Dialog der Religionen und die Zusammenarbeit mit islamischen Verbänden wird von rechter Seite oft als eine Anpassung an einen falschen Zeitgeist bezeichnet. Vor diesem Hintergrund inszenieren sich konservative Journalisten oder Politiker als Bewahrer „echter christlicher Werte“, die sich anders als die zu stark dem Zeitgeist verfallene Amtskirche noch gegen äußere Einflüsse zu Wehr setzen könnten. Gerne geht der „Zeitgeist“-Topos mit der Forderung einher, dass die Kirchen mehr über Glaubensfragen sprechen sollten. Einer der prominentesten Vertreter der Forderung nach einer stärkeren Fokussierung der Kirchen auf spirituelle Angelegenheiten ist der bayerische Ministerpräsident und Protestant Markus Söder.[3] Dabei ist zu beachten: Die getroffene Diagnose als solche muss nicht von vorneherein indiskutabel sein. Auch in der Forschung gibt es die These, dass sich Religionsgemeinschaften in säkularisierten Umfeldern an gesellschaftlich akzeptierte Überzeugungen anpassen, um ihre Stellung zu sichern. Zudem wäre es absurd anzunehmen, dass die Kirchen eine von gesellschaftlichen Einflüssen abgeschottete Position hätten und nicht von außerhalb beeinflusst würden. Entscheidend ist aber, ob eine solche Aussage zu dem Zweck getroffen wird, den Vorgang zu verstehen oder zu analysieren oder ihn zu delegitimieren und verächtlich zu machen.

Vorwurf der falschen Ideologie

Dieser Topos ist im rechten Antiklerikalismus aktuell seltener anzutreffen. Bisweilen findet er sich aber in den Kommentaren rechter Trolle im Internet. Er baut auf den Vorwurf auf, christliche Moral und Ethik wären schlecht und würden falsche Einstellungen, zum Beispiel Mitleid gegenüber Flüchtlingen fördern. Björn Höckes Äußerungen in der Forchheimer Rede, in den Kirchen würden „unsere Kinder zu Schafen gemacht“ lassen sich in diese Kategorie einordnen. Auch Diskreditierungen der Kirchen als „Bußprediger“ und „Moralisten“ fallen in diese Kategorie. Zur Verfügung stehen dabei verschiedene Argumente aus den breiten Traditionsbeständen der Religions- und Moralkritik. Anders als im neuen rechten Antiklerikalismus, der ja häufig für sich in Anspruch nimmt „christliche Werte“ vor den Amtskirchen in Schutz zu nehmen, werden religionspolitische Standpunkte im liberalen und linken Spektrum häufiger mit dem Verweis auf solche Argumente begründet. Dahinter steht zum einen die lange Tradition der sozialistischen Religionskritik. Zudem hat der sogenannte New Atheism seit den 2000er Jahren neue religionskritische Figuren in den Diskurs gespült. Ein Beispiel wäre die Bezeichnung „Hirtenmythologie“, die das Christentum diffamieren soll. Dieser Begriff hat mittlerweile den Weg aus dem Umfeld der religionskritischen Giordano-Bruno-Stiftung in Anträge auf SPD-Parteitagen geschafft.[4]

Jüngste Entwicklungen in den religionspolitischen Debatten

Welche Folgen die verstärkten Angriffe aus dem rechten Umfeld für die politischen Debatten haben wird, lässt sich aktuell noch nicht absehen. Für die evangelische und katholische Kirche stellt sich spätestens seit dem Einzug der AfD im Bundestag die Frage nach dem Umgang mit den Vertretern und Anhängern der Partei im Alltag. Auf den ersten Blick kann die eindeutige Positionierung der kirchlichen Spitzengremien in der Flüchtlingspolitik im Kontrast zu den Polemiken aus dem AfD-Umfeld nur zu einer heftigen Konfrontation führen.

Werden die verschärften Angriffe von rechts möglicherweise den paradoxen Effekt erzielen, dass sich die Parteien des bürgerlichen und linken Spektrums stärker mit den Kirchen solidarisieren? Angesichts der Stärke der AfD-Fraktionen in einigen Landesparlamenten, besonders in Ostdeutschland, wäre es für deren Abgeordnete ein leichtes Unterfangen, die kirchenpolitischen Themen mit Anträgen und kleinen oder großen Anfragen auf die Tagesordnung zu setzen. Der kommende Landtagswahlkampf in Bayern wird vielleicht entsprechende Reaktionen zeigen. An dieser Stelle lohnt sich noch einmal der Blick auf die Debatten innerhalb anderer Parteien.

Auch die Linkspartei hatte vor der Aufstellung ihres Wahlprogramms für die Bundestagswahl 2017 eine medienwerksame Auseinandersetzung um die politische Bewertung Staatskirchenverträge.[5] Anders als von der Parteiführung im Entwurf vorgesehen, wurde auf dem Parteitag nach einer Kampfabstimmung ein Passus angenommen, der die Kündigung aller Staatsverträge mit Religionsgemeinschaften forderte. Die Abstimmung geschah zur späteren Stunde, als bereits einige Delegierte auf dem Weg zum Hotel oder zur Bar waren. In der Nacht rauschte der Beschluss des Parteitags durch die Ticker-Meldungen der Nachrichtenagenturen. Anschließend fiel immer mehr Vertretern der Linkspartei über Nacht auf, dass das Thema a) auch Verträge mit den jüdischen Gemeinden betrifft b) größtenteils Ländersache ist und man c) Staatsverträge meist nicht einseitig kündigen kann.[6] Führende Politiker der Linken befürchteten daraufhin Schwierigkeiten für den anstehenden Wahlkampf. Teilweise taten sie sich auch schwer damit, die offenkundig falschen Vorstellungen der Antragsteller so stehen zu lassen. Am Vormittag darauf wurde der Beschluss des Bundesparteitags nach einer erneuten, im Ton teils ausfallenden Debatte revidiert und die Forderung wieder aus dem Bundestagswahlprogramm gestrichen – ein auf Parteitagen seltener Vorgang. Die über Nacht entstandene Aufmerksamkeit für den Vorgang verpuffte so schnell wie sie gekommen war. Einzig atheistische Blogger witterten daraufhin einen „religiösen Kniefall der Linken“[7].

An dieser Stelle geht es nicht darum, die Debatte der Linkspartei pauschal mit der antiklerikalen Polemik der AfD gleichzusetzen. Dennoch ist die Posse um das Bundestagswahlprogramm ein eindrückliches Beispiel dafür, was passiert, wenn dieses juristisch und gesellschaftlich komplexe Thema mit weitestgehender historisch-politischer Ahnungslosigkeit und getrieben von Vorurteilen diskutiert wird. Den meisten der Delegierten war der Unterschied zwischen Staatsleistungen und Staatsverträgen nicht bewusst. Ins Bundestagswahlprogramm schaffte es der Passus trotzdem. Die Pointe des Vorgangs: Das flüchtlingspolitische Engagement der Kirchen sowie die besondere Schutzwürdigkeit der jüdischen Kultusgemeinden mussten in der Debatte auf dem Linken-Parteitag dafür herhalten, um die Staatskirchenverträge quasi vor dem Wahlprogramm zu retten. Interessant im Kontrast zu den Forderungen der bayerischen AfD ist daher das Landtagswahlprogramm des bayerischen Landesverbands der Linkspartei. Dieser enthält neben vielen kleineren Forderungen zur Kirchenpolitik sehr differenzierte Aussagen im Abschnitt „Religionsfreiheit“. Zwar wird dort auch der Abbau bestimmter Privilegien gefordert, ansonsten ist der Abschnitt für Linkspartei-Verhältnisse erstaunlich wohlwollend gegenüber den Religionsgemeinschaften. Unter anderem heißt es dort, historisch gewachsene Verhältnisse könnten nicht von heute auf morgen beseitigt werden, daneben wird ein Staatsvertrag mit den muslimischen Verbänden gefordert und das Engagement religiöser Menschen in der Zivilgesellschaft gelobt.[8]

Das gleiche Thema – und zweimal spielte die flüchtlingspolitische Position der Kirchen jeweils die konträre Rolle, um den Erhalt oder die Abschaffung der Staatsverträge (neben anderen Argumenten) zu begründen. Beide Fallbeispiele zeigen, dass es problematisch sein kann, die religionspolitische Position davon abhängig zu machen, ob Kirchen und Religionsgemeinschaften aus der Perspektive der eigenen Partei wünschenswerte Dinge vertreten. Der Berliner Rechtswissenschaftler Christoph Möllers hat auf diese Inkonsequenz in einem lesenswerten Essay hingewiesen. Er bezeichnet die Begeisterung bürgerlicher Kreise über die flüchtlingspolitischen Positionen der Kirchen als „nicht hilfreich“. Wer, ohne die theologischen Gründe des Christentums zu teilen, die öffentliche Einmischung der Kirchen in diesem Falle begrüße, könne sie dann wohl kaum bei anderen, möglicherweise kontroverseren Themen als illegitime Einmischung der Religion in die Politik zurückweisen.[9] In der Tat ist es nur mit größter Mühe vorstellbar, dass Vertreter von Linkspartei oder Grünen die Position konservativer Katholiken in Fragen von Abtreibung und Eherecht lauthals begrüßen würden. Insofern ist die kirchliche Aktivität im Feld der Asyl- und Flüchtlingspolitik auch eine Anfrage an die Gesellschaft und die politischen Parteien. Deren Vorstellungen von der Rolle der Religionen in einer sich weiter säkularisierenden Gesellschaft müssen sich an diesem Fallbeispiel auf ihre Konsistenz prüfen lassen.

Auch die Kirchen sollten es nicht zu einfach machen. Nur weil das Thema Antiklerikalismus mittlerweile nicht nur von Seiten säkularer Liberaler und Linker, sondern vermehrt aus der rechten Ecke gespielt wird, befreit das nicht vor einer ernsthaften Auseinandersetzung mit den aufgeworfenen Fragen und Problemen. Die jüngsten Verwicklungen um das Landtagswahlprogramm der bayerischen AfD verdeutlichen dabei zwei für die religionspolitische Diskussion entscheidende Aspekte: Einerseits führen sie deutlich vor, dass dieses Thema ohne Kenntnis juristischer, gesellschaftlicher und historischer Zusammenhänge nicht sinnvoll diskutiert werden kann. Sonst enden religions- und kirchenpolitische Debatten allzu häufig im Austausch von persönlichen Ressentiments und Halbwissen. Und zum anderen führt der aggressive Tonfall der AfD gegen die Kirchen auch vor Augen, dass eine laizistische Position nicht zwingend progressiv-liberal sein muss, wie es die Rhetorik von Religions- und Kirchenkritikern gerne suggeriert. Dieser Standpunkt ist ebenso wenig wie das Kreuz auf der Pegida-Demonstration gegen die Inanspruchnahme und Instrumentalisierung durch den Rechtspopulismus gefeit.

 

[1] http://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-landeschef-wirft-kirchen-geschaeft-mit-der-fluechtlingskrise-vor-a-1094266.html

[2] Anonymes Schreiben an das Bundesministerium des Innern, o.D. [vermutlich 1983] (BArch B106/77602).

[3] https://www.zeit.de/2016/47/markus-soeder-kirche-glauben-engagement/komplettansicht

[4] https://www.mz-web.de/sachsen-anhalt/landespolitik/-2000-jahre-alte-hirten-mythologie–jusos-laestern-ueber-jesus-29451982

[5] https://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-09/linkspartei-opposition-regierung-bundestagswahl; Die dazugehörige Erklärung der religionspolitischen Sprecherin der Bundestagsfraktion: http://christinebuchholz.de/2017/07/17/ist-die-linke-jetzt-gegen-die-trennung-von-staat-und-kirche/

[6] Phoenix-Interview dazu mit Parteichef Bernd Riexinger auf dem Parteitag am 10.06.2017: https://www.youtube.com/watch?v=1gqOypHuf48&list=PLoeytWjTuSuoX19slBfsaftRwU4vWQ41r&index=18

[7] https://www.atheisten-info.at/infos/info3706.html

[8] Landtagswahlprogramm Die Linke Bayern 2018, S. 59-61: https://www.die-linke-bayern.de/fileadmin/Bayern/Wahlen/Landtag2018/Programm/Landtagswahlprogramm.pdf

[9] Möllers, Christoph: Wir, die Bürger(lichen). In: Merkur 71 (2017), H. 7, S. 5-16, hier: S. 11.

Antiklerikalismus von rechts. Das Landtagswahlprogramm der bayerischen AfD und die aktuelle religionspolitische Debatte

Unser Gastautor Jonathan Spanos beschäftigt sich in einem zweiteiligen Beitrag mit den Angriffen der AfD auf die Kirchen im Vorfeld der bayerischen Landtagswahl. Im ersten Teil werden die aktuellen Positionen der Partei politisch und historisch eingeordnet. Im Mittelpunkt stehen das Landtagswahlprogramm der bayerischen AfD sowie eine Wahlkampfrede des Thüringer AfD-Chefs Björn Höcke Anfang August 2018, bei der Höcke unter anderem den evangelischen Landesbischof und EKD-Ratsvorsitzenden Heinrich Bedford-Strohm verbal attackierte.

Im zweiten Teil, der kommende Woche erscheint, geht es um die Konsequenzen für die aktuelle religionspolitische Debatte in Deutschland.

Jonathan Spanos ist Historiker mit dem Schwerpunkt Zeitgeschichte und Wissenschaftlicher Mitarbeiter der DFG-Forschergruppe „Der Protestantismus in den ethischen Debatten der Bundesrepublik 1949-1989“ an der LMU München.

Religionspolitik ist wieder aktuell.[1] Drei Monate vor der Wahl des Bayerischen Landtags hat der bayerische AfD-Landesverband mit nur wenigen Seiten Wahlprogramm für Aufsehen gesorgt. Die deutschsprachige Huffington Post versieht ihren Artikel zum Landtagswahlprogramm mit der martialischen Überschrift, die AfD erkläre „den Kirchen in Bayern den Krieg“[2]. Die Süddeutsche Zeitung titelt weniger reißerisch von einem Bruch der AfD mit den christlichen Kirchen.[3]

Durch den in der Presse überraschend ausführlich kommentierten kirchen- und religionspolitischen Abschnitt des Landtagswahlprogramms stehen Themen der Religionspolitik wieder im Scheinwerferlicht. Interessant ist, dass das Thema von rechter Seite wieder auf die Agenda gesetzt wird. In den letzten Jahren waren Diskussionen um Religionspolitik vor allem in Parteien des linken und liberalen Spektrums geführt worden. Auch die bayerische FDP macht in ihrem Landtagswahlprogramm zwar nicht das große inhaltliche Fass im Bereich Staatskirchenrecht auf, erhebt aber ebenfalls Forderungen im Feld der Religionspolitik, ohne dass es bisher größere mediale Reaktionen gegeben hätte. Die bayerischen Freidemokraten fordern mit Bezug auf ihre Parteitagsbeschlüsse zur Trennung von Staat und Kirche unter anderem die „Einführung eines gemeinsamen Religionskunde- und Ethikunterrichts“[4] ohne genauer auszuführen, ob damit eine Abschaffung des bisher im Freistaat üblichen konfessionellen Religionsunterrichts mitgemeint ist. Auch angesichts der Tatsache, dass die bayerische AfD im Wahlkampf bisher kaum mit landespolitischen Themen in den Vordergrund drängen konnte und von den Forderungen der FDP keine Zeitung Notiz nahm, ist der Aufruhr erklärungsbedürftig. Die Aufmerksamkeit für das Thema ist zwar auch der traditionell starken Stellung der Kirchen im Freistaat Bayern zu verdanken. Die Auseinandersetzung der AfD mit den beiden christlichen Kirchen hat aber eine längere Vorgeschichte, die sich jetzt im Wahlprogramm des bayerischen Landesverbandes manifestiert. Im Folgenden werden die tagespolitischen und historischen Hintergründe dieser Entwicklung beleuchtet. Einerseits soll es darum gehen, die Elemente der bisweilen bis zur Hetze reichenden Attacken aus der AfD und dem (neu-)rechten Spektrum gegen die christlichen Kirchen politisch und historisch einzuordnen, aber auch Schlussfolgerungen für die religionspolitische Diskussion in Bayern und Deutschland zu ziehen.

Die kirchenpolitischen Forderungen der bayerischen AfD

Der diskutierte Abschnitt des Wahlprogramms steht im ersten Kapitel des Wahlprogramms zum Thema „Demokratie und Staatsverständnis“. Die Forderungen nach einer „Trennung von Staat und Religion“ stehen neben Forderungen nach einer Abschaffung des Rundfunkbeitrags, der Möglichkeit zur Abwahl von AmtsträgerInnen, Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild und einer Halbierung der Landtagssitze.

Auf drei kleinformatigen Seiten ist unter anderem die Forderung nach einer Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen enthalten, die im bayerischen Fall weiterhin vergleichsweise umfangreich sind.[5] Wenngleich in der Textfassung des unzureichend lektorierten Wahlprogramms ein Tippfehler enthalten ist und fälschlicherweise auf Artikel 38 anstelle des Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung Bezug genommen wird, ist der Verweis auf die im Grundgesetz übernommene Vorschrift zur Ablösung der Staatsleistungen an die Religionsgemeinschaften korrekt.[6] Solche Forderungen sind spätestens seit dem Kirchenpapier der FDP von 1974 kein echter Grund zur Aufregung mehr. Immer wieder forderten Landesverbände der Linkspartei und der FDP in Parteitagsbeschlüssen vergleichbares, auch SPD und Grüne diskutieren in regelmäßigen Abständen darüber. Daneben beansprucht die bayerische AfD die Vertretung der Interessen Konfessionsloser. Die Konfessionslosen bzw. Konfessionsfreien werden dabei implizit als eine homogene Gruppe mit einem einheitlichen Interesse an der Abwehr kirchlichen Einflusses angesehen. Auch diese Position ist keineswegs neu. Die mit der religionskritisch bis religionsfeindlichen Giordano-Bruno-Stiftung personell verflochtene Kleinstpartei „Die Humanisten“ hat sich dieses Thema ebenfalls besonders auf die Agenda geschrieben und wirbt gezielt um kirchenkritische WählerInnen.[7]

Der Programmteil belässt es aber nicht dabei. Explizit auf die beiden christlichen Kirchen abzielende Forderungen (von anderen Religionsgemeinschaften, mit denen der Freistaat Bayern Staatsverträge geschlossen hat, ist nicht explizit die Rede)[8] werden direkt neben der Frage der Moscheefinanzierung durch Gelder aus Saudi-Arabien und der türkischen Religionsbehörde Dianet abgehandelt. Themen der Religionspolitik werden verstärkt auch als Themen des Islam verhandelt. Bereits bei der letzten großen Diskussion um das Kirchenasyl war diese Verschiebung zu beobachten, als Schlagzeilen wie „Kirchenasyl ist (keine) Scharia“ die Kommentare bestimmten.[9] Die bayerische AfD begründet ihre Forderungen im Wahlprogramm so:

„Eine Fortsetzung der finanziellen staatlichen Unterstützung an die Amtskirchen ist weder zeitgemäß noch sachgerecht, zumal es sich bei den Kirchen um eine besondere Lobbygruppe handelt, die sich dadurch von anderen unterscheidet, dass sie auf finanzielle staatliche Hilfe zurückgreifen kann. Diese staatliche Unterstützung ist dem deutschen und insbesondere bayerischen Steuerzahler nicht länger zumutbar.“[10]

Das Landtagswahlprogramm zielt darauf ab, die Kirchen mit dem Begriff Lobbygruppe zu stigmatisieren. Dem Text zufolge zeichnen sich die Kirchen besonders dadurch aus, dass sie dank ihrer privilegierten Stellung besonders umtriebiges Lobbying betreiben könnten. Nun könnte man versuchen, sachlich darüber zu sprechen, welchen politischen Einfluss die christlichen Kirchen in Deutschland auf die Politik ausüben. Dass der Lobbying-Begriff an dieser Stelle nicht analytisch-neutral, sondern diffamierend verwendet wird, erklärt sich von selbst. Wenngleich nicht im Text des Wahlprogramms erwähnt, ergibt sich aus dem Kontext, dass die AfD hier wohl vor allem Interessensvertretung im Bereich der Sozial- und der Migrationspolitik im Blick hat. Direkt im Anschluss geht es um die Gewährung von Kirchenasyl: Die Praxis der Gewährung von Kirchenasyl soll nach Willen der bayerischen Alternative für Deutschland beendet und nicht mehr vom Staat toleriert werden, zudem sollten Verantwortliche bei der Durchführung von Kirchenasyl strafrechtlich verfolgt und bestraft werden. Eine einzige Ausnahme im „Bruch mit den Kirchen“ kennt das Programm dann doch: Staatliche Zuwendungen für die Kirchen soll es nach dem Willen der AfD nur noch bei der Baudenkmalpflege sakraler Gebäude geben – eine Beschränkung, die gut zu einem Verständnis des Christentums als kulturellem Landschaftsmarker passt. Die Kostenübernahme für seelsorgerliche Leistungen soll ebenfalls verschwinden, zu diesem Zweck fordert die AfD sofortige Kündigung der Staatskirchenverträge zwischen der Bayerischen Staatsregierung und den beiden Kirchen.

Gänzlich unumstritten ist der angriffslustige Ton in der Partei nicht. In der SZ kommt unter anderem eine hochrangige niederbayrische Kandidatin zu Wort, die den Abschnitt im Wahlprogramm kritisiert. Ein vom Artikel nicht näher benannter Parteifunktionär sieht in der Positionierung der AfD die Antwort auf das Verhalten vieler Pfarrer vor Ort, die sich gegen die Partei wenden würden.[11] Interessant waren die Reaktionen der Partei auf die Pressemeldungen zu den kirchenpolitischen Forderungen: Erkennbar deutlich versuchte die bayerische AfD im Nachhinein, die Berichterstattung über das Wahlprogramm wieder in ein rechtes Licht zu rücken – man sei nur gegen die Staatsnähe der Kirchen und wolle ein starkes Christentum.[12] Ein Indiz dafür, dass die Parteispitze möglicherweise Verluste bei einem Teil ihres Wählerspektrums befürchtet oder zumindest Angriffsfläche für den politischen Gegner sieht. Als Kronzeugen für diese Haltung bietet die Pressemitteilung der bayerischen AfD gleich zwei Päpste, nämlich Benedikt und Franziskus auf.[13] Gerade die Inanspruchnahme des Letzteren kann angesichts der deutlichen flüchtlingspolitischen Positionierung der katholischen Kirche unter Franziskus eher als absurd gelten.

Björn Höckes Rede in Forchheim am 8. August 2018

Die lavierenden Positionen des AfD-Landesvorstandes wurden spätestens durch den Auftritt des Thüringer AfD-Chefs Björn Höcke bei einem Wahlkampfauftritt im oberfränkischen Forchheim als irrelevant entlarvt. Der Vertreter des völkisch-nationalen Flügels der AfD nutze seinen Auftritt bei einer Veranstaltung der oberfränkischen AfD zum Auftakt des Landtagswahlkampfes neben Angriffen gegen Flüchtlingshelfer, die etablierten Parteien und die Gegendemonstranten auch für verbale Attacken gegen die Kirchen sowie den bayerischen Landesbischof und EKD-Ratsvorsitzenden Heinrich Bedford-Strohm. Zuvor hatte Höcke in seiner Ansprache das Landtagswahlprogramm der bayerischen AfD ausführlich gelobt. Die entsprechende Passage, transkribiert aus dem YouTube-Mitschnitt der Rede, lautet:[14]

(ab Minute 24/12) „An diese Manipulationen wurde ich wieder erinnert durch die unsäglichen Äußerungen eines Herrn Heinrich Bedford-Strohm [Buhrufe der Zuhörer], seines Zeichens [Pfui-Rufe] EKD-Ratsvorsitzender, das war der, dieser Bedford-Strohm, der mit seinem katholischen Amtskollegen Kardinal Marx 2016 Jerusalem besuchte, eine Stätte die die Christen verehren, und das war der, der auf dem Tempelberg und an der Klagemauer, sein Kreuz niederlegte. Liebe Freunde, für mich ist das nichts anderes als das Zeichen der Unterwerfung. [Applaus]

(ab Minute 25/00) Das ist das eine. Aber was er neulich rausgelassen hat, das kann ich nur unter Böswilligkeit subsumieren, oder wenn ich ihm wohlgesonnen bin, unter Hitzeschaden. [Es folgen Anspielungen auf den Trauergottesdienst für Sophia L., eine beim Trampen ermordete Studentin, die bei den Jusos und in der Flüchtlingshilfe aktiv war. Landesbischof Bedford-Strohm hat die Trauerpredigt gehalten. Die Trauerpredigt hat aufgrund einer Formulierung in rechten Kreisen im Internet für einen Shitstorm gesorgt[15]].

(ab Minute 26/12) „Der Tenor dieses Geistlichen lautet also: Es ist besser seine eigene Ermordung in Kauf zu nehmen, anstatt seine sozialromantische Naivität zu hinterfragen. Liebe Freunde, das ist nichts anderes, als der Missbrauch, das ist nichts anderes als die Pervertierung des christlichen Glaubens. [Zuhörer gröhlen: Widerstand, Widerstand] Liebe Freunde, ich schätze die Werte des Christentums, aber ich verurteile und habe es schön öfter gemacht und ich tue es auch hier und heute wieder: ich verurteile Kirchenfunktionäre, die statt die frohe Botschaft von der Kanzel zu verkünden, Hobbypolitiker spielen. Und ich fordere jeden Christen in diesem Lande auf, ich fordere euch auf, die ihr noch Mitglied der evangelischen und der katholischen Kirche seid, macht euren Funktionären Druck, und erklärt ihnen, dass sie einen geistlichen Dienst zu verrichten haben, dass sie es zu unterlassen haben dämliche Bemerkungen in der Öffentlichkeit kundzutun. Das schadet dem Ansehen der christlichen Kirche, egal ob es die evangelische oder die katholische in Deutschland ist. [Zurufe: Austreten!]“

(ab Minute 28/08) Ja es ist so. Unsere Kinder werden in den Schulen, in den Kirchen und in sonstigen linken Projekten zu Schafen gemacht, während man die Wölfe über die Grenzen lässt. [Applaus] Und diese letzte Bemerkung sei mir noch zu Heinrich Bedford-Strohm erlaubt. Das sind klare Worte, die ich jetzt artikuliere und wahrscheinlich werde ich dafür wieder angegriffen, aber wer austeilt, der muss auch einstecken können, Herr Bedford-Strohm, Herr Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland. Für mich, lieber Herr Bedford-Strohm, lieber Herr sehr geehrter Herr Bedford-Strohm [sic!] sind sie wirklich in der Endphase der geistigen Wohlstandsverwahrlosung angekommen. [Applaus] Endphase der geistigen Wohlstandsverwahrlosung! [Applaus]“

Höke inszeniert sich bei diesem Auftritt als eigentlicher Verteidiger christlicher Werte gegen eine „linksversiffte“ Kirche. Mit dem angeblichen Skandal um die Abnahme der Kreuze auf dem Tempelberg und dem aus dem Zusammenhang gerissenen Zitat aus der Trauerpredigt für Sophia L. ist der bayerische Landesbischof für das rechte Spektrum zu einer Hassfigur stilisiert worden, die die angebliche Selbstverleugnung und den Linksrutsch der Kirchen personifiziert. Entsprechend konzentriert Höcke seine Angriffe auf ihn. Möglicherweise implizierte Folgen wie Kirchenaustritte und politisches Vorgehen gegen die Kirchen spricht er nicht direkt an, sie werden nur durch die Reaktionen seiner Zuhörerschaft vorweggenommen. Da dieser Auftritt erst den Wahlkampfauftakt darstellte, ist davon auszugehen, dass das Feindbild Kirchen im Rahmen bis zur Wahl des Bayerischen Landtags mehrfach wieder von Seiten der bayerischen AfD aktiviert wird.

Zur Vorgeschichte des Antiklerikalismus im AfD-Umfeld

Die antiklerikale Position der AfD ist hingegen kein neues Phänomen. Seit der Gründung der Partei vor fünf Jahren kam es wiederholt zu ähnlichen Äußerungen. Häufig spielte dabei auch die Positionierung der Kirchen in asylpolitischen Debatten eine Rolle. Besonders im Umfeld von Kirchen- und Katholikentagen, aber auch während Wahlkämpfen kochte das Thema Kirchenpolitik in der Partei hoch.

Bei der bayerischen AfD hat die antiklerikale Polemik eine besonders ausgeprägte Vorgeschichte. Der ehemalige Landesvorsitzende und jetzige Bundestagsabgeordnete Petr Bystron, einst für seine Sympathien für die rechtsextreme Identitäre Bewegung vom Verfassungsschutz beobachtet,[16] schaffte es bereits während den Auseinandersetzungen um die mögliche Einladung von AfD-Vertreten auf den Katholikentag in Leipzig im Jahr 2016 mit einer Attacke auf die Kirchen in die Medien. Bystron hatte den Kirchen vorgeworfen, mit ihrem flüchtlingspolitischen Einsatz in erster Linie öffentliche Gelder für Caritas und Diakonie abzukassieren.[17] Der aktuelle Landesvorsitzende Martin Sichert, ebenfalls Mitglied der AfD-Bundestagsfraktion, nutzte seinen Auftritt im BR-Politikmagazin Kontrovers zu Jahresbeginn für entsprechende Statements. Gefragt nach den Aufrufen zum Kirchenaustritt durch seine Partei antwortete Sichert, die Kirchen würden keine echten „christlichen Werte“ mehr vertreten.[18] Vergleichbare Auseinandersetzungen gab es bereits zwischen den Kirchen und der zahlenmäßig starken AfD-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt.[19]

Auch auf der Bundesebene zeichnete sich diese Tendenz bereits länger ab. Im Vorfeld der Bundestagswahl im September 2017 hatten sich antiklerikale Tendenzen mehrfach abgezeichnet. Das niedersächsische Bundesvorstandsmitglied Armin Hampel hatte unter großem Beifall der AfD-Delegierten auf dem Bundesparteitag zum Kirchenaustritt aufgerufen. Zuvor hatten sich andere AfD-Spitzenpolitiker über kirchliche Beteiligung an Anti-AfD-Kundgebungen empört.[20] Während dem Evangelischen Kirchentag in Berlin veröffentlichten Accounts von AfD-Gliederungen antiklerikale Inhalte in den sozialen Medien. Die Beiträge griffen sich dabei besonders Äußerungen zu den Themen Dialog der Religionen, Christenverfolgung, Homosexualität und Gender-Mainstreaming heraus. Der Twitter-Account der AfD-Jugendorganisation postete ein Banner mit Zitaten von KirchentagsrednerInnen, versehen mit dem Spruch „Dumm, dümmer, EKD“. Als die sonst von AfD-Mitgliedern verabscheute heute-show einen kritischen Beitrag über die Finanzierungsstruktur des Kirchentags veröffentlichte, teilte die Düsseldorfer AfD ausnahmsweise den entsprechenden Inhalt der ZDF-Satiresendung und verlinkte zustimmend auf das Video.[21] Den vermeintlichen Höhepunkt setzte die AfD-Fraktionschefin Alice Weidel, als sie kurz vor Weihnachten 2017 in einem in den sozialen Medien verbreiteten Statement die aktuelle gesellschaftliche Rolle der Kirchen mit dem Staat-Kirche-Verhältnis im Nationalsozialismus gleichsetzte. Weidel beklagte in ihrem Posting eine Politisierung der beiden christlichen Großkirchen und die fehlende Trennung von Staat und Kirche in Deutschland. Wie während der Zeit des Dritten Reichs, so Weidel, hätten sich die Kirchen heute wieder mit den Herrschenden arrangiert.[22]

Erweitert man die Perspektive auf das rechte Spektrum wie die islamfeindliche Pegida-Bewegung in Dresden, fällt deutlich auf, dass dieser Vorwurf in rechten Kontexten auch jenseits der Partei AfD verbreitet ist. Tatjana Festerling, lange Zeit neben Lutz Bachmann Frontfrau bei den Dresdner Kundgebungen, hatte sich bei einem viel von den Medien diskutierten Auftritt im Januar 2016 ebenfalls über die Kirchen geäußert:

„Wenn die Mehrheit der Bürger noch klar bei Verstand wäre, dann würden sie zu Mistgabeln greifen und diese volksverratenden, volksverhetzenden Eliten aus den Parlamenten, aus den Gerichten, aus den Kirchen und aus den Pressehäusern prügeln.“[23]

Die Kirchen wurden hier in eine Reihe neben andere von Pegida verabscheute Institutionen wie Medienhäusern und Parlamenten gestellt. Festerlings Hetzrede verdeutlicht, dass die Amtskirchen in rechten Weltbildern fest zum verhassten Establishment der Bundesrepublik gehören.

Dennoch gibt es auch in diesem Kontext Grauzonen. Das Fallbeispiel Pegida zeigt auch Ambivalenzen, denn von rechter Seite wird auch positiv auf christliche Wertvorstellungen oder Symbole Bezug genommen werden. Das Foto eines schwarz-rot-goldenen Kreuzes auf der Dresdner Pegida-Demonstration ist mittlerweile ikonisch für die Inanspruchnahme des Christentums als kulturchauvinistischer Marker geworden.[24] Auch in einem mehrheitlich von Konfessionslosen bestimmten Umfeld wie der Pegida-Bewegung wird das Christentum insbesondere in der Abgrenzung zu einer imaginierten Bedrohung durch den Islam in Anspruch genommen.[25] Und auch im konservativ-christlichen Milieu existieren Vernetzungen und Anknüpfungsmöglichkeiten. Der humanistische Pressedienst hat zurecht angemerkt, dass im Falle von Pegida der Anteil protestantischer Teilnehmer neben den Konfessionslosen nicht unter den Tisch fallen sollte.[26] Die Publizistin Liane Bednarz hat in ihrem Buch „Die Angstprediger“ umfassend dargestellt, dass die AfD insbesondere für streng konservative christliche Gruppierungen mit monothematischer Fixierung auf Themen wie Abtreibung oder Geschlechter- und Familienbilder attraktiv ist.[27] Beispielsweise ist AfD-Fraktionsvize Beatrix von Storch sehr eng in der Szene der Abtreibungsgegner vernetzt.

 

 

[1] Im Herder-Verlag erschien vor Kurzem ein umfangreicher Band zum Thema „Religionspolitik heute“, in der APuZ-Reihe der Bundeszentrale für politische Bildung zudem ein sehr lesenswertes Heft zu aktuellen Fragen der Religionspolitik in Deutschland: https://www.bpb.de/apuz/272095/religionspolitik

[2] https://www.huffingtonpost.de/entry/weil-pfarrer-zu-kritisch-sind-afd-erklart-kirchen-in-bayern-den-krieg_de_5b4def40e4b0fd5c73bf2304?utm_hp_ref=de-homepage

[3] https://www.sueddeutsche.de/bayern/wahlkampf-in-bayern-die-afd-will-mit-den-kirchen-brechen-1.4056494

[4] Landtagswahlprogramm FDP Bayern 2018, S. 18: https://fdp-bayern.de/wp-content/uploads/2018/06/180621-LTW-Programm.pdf

[5] Der Abschnitt „Trennung von Staat und Religion“ findet sich im Landtagswahlprogramm auf den Seiten 12–14. https://www.afdbayern.de/wahlen-2018/wahlprogramm-landtagswahl-2018/

[6] Art. 138 Weimarer Reichsverfassung: http://www.verfassungen.ch/de/de19-33/verf19-i.htm

[7] https://www.deutschlandfunk.de/partei-der-humanisten-politiker-stellen-sich-gerne-neben.886.de.html?dram:article_id=380293; Homepage der Partei: https://diehumanisten.de/

[8] Ein Beispiel wäre der „Vertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern“: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIsraelKultVertrag

[9] Vorhergegangen war eine Äußerung des evangelischen CDU-Bundesinnenministers Thomas de Maizière: https://www.welt.de/politik/deutschland/article137373663/Union-kritisiert-de-Maiziere-fuer-Scharia-Vergleich.html.

[10] https://www.afdbayern.de/wahlen-2018/wahlprogramm-landtagswahl-2018/

[11] Ebd.

[12] https://www.afdbayern.de/afd-bayern-sieht-im-wahlprogramm-keine-attacke-auf-die-kirchen/

[13] Ebd.

[14] https://www.youtube.com/watch?v=cjS-Dy0c9xo.

[15] https://www.cicero.de/kultur/heinrich-bedford-strohm-sophia-l-trauerrede

[16] https://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-04/petr-bystron-afd-bayern-verfassungsschutz-identitaere-bewegung

[17] http://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-landeschef-wirft-kirchen-geschaeft-mit-der-fluechtlingskrise-vor-a-1094266.html

[18] Ab Minute 46: https://www.br.de/mediathek/video/bayerntrend-2018-die-kontrovers-umfrage-zur-politischen-stimmung-im-landtagswahljahr-av:5a16bc41a7c4c200186bfc06

[19] http://www.fr.de/politik/sachsen-anhalt-afd-fehde-mit-den-kirchen-a-1479332

[20] https://www.domradio.de/themen/kirche-und-politik/2017-04-25/aufruf-zu-kirchenaustritt-auf-afd-parteitag-sorgt-fuer-kritik

[21] Der Verfasser verfügt über Screenshots der Postings.

[22] https://www.sz-online.de/nachrichten/weidel-provoziert-kirchen-mit-vergleich-zur-nazi-zeit-3844710.html

[23] Rede Tatjana Festerlings bei der Pegida-Kundgebung im Januar 2016, zitiert nach: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/pegida-aktivistin-festerling-radikaler-geht-s-nicht-14021313.html

[24] Zu sehen ist das dpa-Foto unter anderem in diesem Bericht des Berliner Tagesspiegel: https://www.tagesspiegel.de/politik/pegida-in-dresden-kirchenvertreter-nennen-pegida-unchristlich/11185530.html

[25] https://www.tagesspiegel.de/politik/studie-ueber-anhaenger-der-pegida-gut-ausgebildet-konfessionslos-unzufrieden/11229064.html

[26] https://hpd.de/artikel/12688

[27] https://www.deutschlandfunkkultur.de/liane-bednarz-ueber-ihr-buch-die-angstprediger-wie-christen.1270.de.html?dram:article_id=415018

Zu den „neuen Bauernregeln“. Ein Brief

bauernregeln1

Liebe Landwirte, liebe Landwirtinnen, liebe der Bauernschaft in tiefster Verbundenheit zugeneigte Politiker und Politikerinnen der großen und kleinen Volksparteien, liebe Interessierte,

ich veröffentliche im Blog NThK.de diesen Brief, in der Hoffnung, dass jemand darauf reagiert und wir vielleicht in einen Diskurs kommen. Ich bin nämlich etwas verwundert, über euer Agieren, liebe Landwirte und Landwirtinnen in den letzten Wochen. Vor allem zwei Aktionen meine ich. Doch zunächst ist eine Rechtfertigung über Form und Inhalt dieses Blogartikels notwendig.

  1. Als Brief schreibe ich diesen Artikel, weil ich hoffe, dass meine Anfragen so vielleicht auch einer Beantwortung zugeführt werden können. Außerdem ist es, jedenfalls bei mir, so, dass ein Brief mich zur Höflichkeit nötigt, die dem Thema wahrscheinlich angemessen ist.
  2. Die zweite Frage ist natürlich die, was so ein Brief an euch Landwirte und euren Umgang mit Kritik auf nthk.de verloren hat. Nun, ich möchte vor allem die ethischen Fragen aufwerfen, die damit in Zusammenhang stehen und verantworte dieses Resort hier. Außerdem ist Theologie und Kirche in vielfältiger Weise mit Landwirtschaft verknüpft, gerade im ländlichen Raum stellen Landwirte oft verlässliche Gemeindeglieder.
  3. Warum mich ich mit dem Thema beschäftige, als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in Systematischer Theologie und Ethik in München (!), also in so einer Großstadt, wo eh niemand weiß, dass eine Kuh nicht lila ist, ist recht einfach zu beantworten. Zum einen interessiere ich mich inhaltlich schon länger mit Bereichen, die in engem Zusammenhang mit der Landwirtschaft stehen, unter anderem mit Fragen der Energiewende im ländlichen Raum und mit der Frage des Tierwohls in der Nutztierhaltung. Gerade im letzten Bereich vertrete ich mit Sicherheit keine Position, die in irgendeiner Richtung für die Abschaffung von Nutztierhaltung plädiert oder so, sondern verstehe gut das Spannungsfeld, in dem sich die moderne Landwirtschaft bewegt. Zum anderen: Ich komme selbst vom Land, aus einem kleinen Dorf zwischen Hof und Rehau in Oberfranken, ich bin mit Tieren und auch mit Landwirten aufgewachsen, ich weiß, wie ein Kuhstall von Innen aussieht und so weiter. Ich bin also weder ein abgehobener Wohlstandsvegetarier (ich esse im Gegenteil gerne mal ein Schnitzel) noch bin ich völlig ahnungslos, was das Landleben und seine Härten angeht.

Aber zum Thema: Zwei Aktionen, die in engem Zusammenhang mit der Bauernschaft stehen haben mich in den letzten Wochen sehr verwundert: Zum einen der offene Brief von Studierenden der Agrarwissenschaft in Göttingen an einen Professor, der sich kritisch über gewisse Haltungspraxen geäußert hat samt der anschließenden medialen Aufmerksamkeit[1]. Na gut, dachte ich, vielleicht hat der Professor da etwas übertrieben, war aber auch über den Ton der Kritik an ihm verwundert. Zum anderen aber, und hier weiß ich nicht mehr weiter, deshalb auch dieser Brief, die Veröffentlichung der neuen Bauernregeln und die Kritik von euch, euren Verbandsprechern und von den zugeneigten Politikern. Vielleicht muss ich kurz die neuen Bauernregeln, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit von Barbara Hendricks ausgearbeitet kurz vorstellen, nicht, dass Sie sie nicht alle fleißig studiert haben, aber doppelt hilft besser:

  1. Steht das Schwein auf einem Bein, ist der Schweinestall zu klein.
  2. Gibt’s nur Mais auf weiter Flur, fehlt vom Hamster jede Spur.
  3. Zu viel Dünger auf dem Feld geht erst ins Wasser, dann ins Geld.
  4. Haut Ackergift die Pflanzen um, bleiben auch die Vögel stumm.
  5. Zu viel Dünger, das ist Fakt, ist fürs Grundwasser beknackt.
  6. Ohne Blumen auf der Wiese geht’s der Biene richtig miese.
  7. Steh’n im Stall zu viele Kühe, macht die Gülle mächtig Mühe.
  8. Gibt’s nur eine Pflanzenart, wird’s fürs Rebhuhn richtig hart.
  9. Wenn alles bleibt, so wie es ist, kräht bald kein Hahn mehr auf dem Mist.
  10. Strotzt der Boden von Nitraten, kann das Wasser arg missraten.
  11. Bleibt Ackergift den Feldern fern, sieht der Artenschutz das gern.

Soweit also diese Bauernregeln. Freilich waren der Entwurf und die Plakataktion (zu) teuer und freilich, die Qualität dieser Reime ist, sagen wir mal, durchwachsen. Aber: Sind Sie den wirklich ein Angriff auf euch Landwirte? Dazu vielleicht eine ganz kleine Analyse über die Art der Sätze. Es sind nämlich offensichtlich erstmal keine Imperative, keine Weisungen an die Bauernschaft nach dem Motto: „Du sollst weniger Giftstoffe sprühen“. Ganz offensichtlich sind es Aussagesätze, die man wunderbar in logische Form bringen kann, also in zwei Prämissen und eine Folgerung, die aus diesen Prämissen dann eventuell folgt. Beispielsweise könnte dann der sechste Satz so lauten:

(1) Wenn es auf der Wiese keine Blume mehr gibt, dann geht es der Biene mies.

(2) Es gibt keine Blume mehr auf der Wiese.

(3) Also: Es geht der Biene mies.

Ohne Zweifel kann man die anderen Sätze auch in diese Form bringen, und genau über diese Form könnte man gut diskutieren. Denn, wenn ich die Äußerungen der Minister Hauck oder Brunner oder eurer Verbandsvertreter sehe, sind diese Bauernregeln respektlos, ja, Frau Hendricks betreibe damit Hetze und spalte die Gesellschaft. Ich kann das so nicht sehen. Ein Argument, und Argument ist eben der Begriff für die oben genannten drei Sätze zu den Bienen, ist dann gültig, wenn logisch richtig geschlossen wird, was der Fall ist, da hier der modus ponens[2] vorliegt. Man muss also schauen, ob die Prämissen stimmen. Und beim besten Willen kann ich nicht sehen, was an den jeweils ersten Prämissen also den jeweiligen Sätzen (1) nicht stimmt. Wenn das Schwein auf einem Bein stehen muss, ist es offensichtlich, dass der Stall zu klein ist. Oder: Wenn alles so bleibt, wie es ist, dann kräht bald kein Hahn mehr auf dem Mist. Es nämlich wohl ist offensichtlich, dass auch Landwirtschaft sich immer entwickeln muss. Niemand betreibt mehr, außer zu nostalgischen Zwecken, Landwirtschaft wie vor 100 oder auch nur wie vor 40 Jahren.  Also liegt es an den jeweils zweiten Sätzen (2). Hier ist es aber doch allerdings so, dass, wenn ich das richtig verstehe, man diese Sätze dem Großteil von euch nicht vorwerfen kann, da ihr ja auch, und für den eben genannten Großteil von euch gilt das ja auch, gar nicht dafür verantwortlich seid, dass keine Blume mehr auf der Wiese steht, oder eben Schweine so haltet, dass Sie genug Platz haben, und so weiter.

Das es allerdings unter euch auch Landwirte gibt, die zum Beispiel eben schon Schweine oder Kühe schlicht und ergreifend nicht annährend artgerecht halten, ist auch kein Geheimnis. Das bestätigt jeder Amtstierarzt oder jede Amtstierärztin. Und genau darüber muss man reden dürfen, genau solche Formen muss man, bei aller gegebenen Rücksicht auf die wirtschaftlichen Bedingungen ansprechen und kritisieren dürfen.

Nochmal zum Respekt gegenüber euren Berufstand zurück: Dass ihr diesen fordert, ist völlig berechtigt. Aber Respekt ist nichts, auf dass ihr schon qua eurem Anspruch -naja eben- Anspruch habt. Freilich ist euer Berufsstand immer noch einer der Wichtigsten, wenn nicht der Wichtigste, da ihr Nahrung produziert. Aber: Genauso wie die Theologen, die Pfarrerinnen und so weiter sich immer neu verantworten müssen und immer neu erklären müssen, wie Sie ihren Beruf verstehen und ausfüllen wollen und verteidigen müssen, dass Kirche wichtig ist, und eine wichtige Funktion erfüllt und dass Sie in der Kirche nach ihrem besten Wissen und Gewissen arbeiten, genauso müsst auch ihr euch rechtfertigen, wie und auf welche Weise ihr wirtschaftet. Man ist von dieser Verpflichtung nicht befreit, weil man besonders laut schreit, oder weil man Scheuer und Seehofer auf seiner Seite weiß. Gesellschaft funktioniert nur, wenn Dialog möglich ist. Und Dialog setzt nun mal auch Kritik und Kritikfähigkeit voraus. Sowohl an den Strukturen, als auch am Einzelnen Individuum. Oder sehe ich das falsch?

Hochachtungsvoll,

Niklas Schleicher, NThK

 

P.S. Ihr habt es geschafft, die Bauernregeln sind offline gegangen. Na dann ist ja alles prima.

 

 

[1] http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/tierhaltung-ein-aufklaerer-den-sie-denunziant-nennen-14762951.html

[2] Wenn A, dann B. A. Also B. Einfacher: Wenn es regnet ist die Straße nass. Es regnet. Also ist die Straße nass. Man könnte die Regeln genauso gut andersherum formalisieren, also den modus tollens (Wenn A, dann B. Nicht B. Also Nicht A) anwenden. Dann wäre das Beispiel so:

(1)           Wenn es auf der Wiese keine Blume mehr gibt, dann geht es der Biene mies.

(2)           Es geht den Bienen nicht mies.

(3)           Also: Es gibt noch Blumen auf der Wiese.

Auch dann wäre aber die Aufregung über die Regeln übertrieben.

Grundrechte und Digitalisierung – Kritische Anmerkungen zur „Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union“

von Niklas Schleicher

Ich bin ja nun kein ausgemachter Experte für die digitale Welt und die dazugehörenden ethischen und juristischen Debatten. Das sind aber bei weitem auch nicht alle „Bürger [und Bürgerinnen]“[1], die für die sogenannte „Charta der Digitalen Grundrechte“[2] verantwortlich zeichnen. Freilich: Mit Sascha Lobo und v.a. Frank Rieger gibt es gewichtige Ausnahmen, aber weder Martin Schulz noch Nikolaus Schneider, um nur zwei Beispiele zu nennen, sind auf diesem Gebiet schon mit wichtigen Schriften oder Statements hervorgetreten.

Und da diese Charta diskutiert werden soll und diskutiert werden kann, versuche ich im Folgenden einige Punkte aufzuzeigen, die für meine Vermutung sprechen, dass diese Charta relativ wenig taugt. Vielleicht muss man auch grundsätzlich die Frage stellen, zu welchem Zweck solch ein Text eigentlich verfasst wird. Mir sind die Notwendigkeit und der Zweck, einen Rechtstext zu verfassen nämlich intuitiv gar nicht so klar, wie es die Verfasser im Vorwort suggerieren.

Die Charta hat den Anspruch, digitale Grundrechte für den Raum der EU zu formulieren. Auch wenn der Text freilich zunächst als Diskussionsgrundlage gedacht ist, ist die Formulierung schon ausgesprochen „fertig“ und steigt damit ein, dass die Union die Grundsätze anerkenne. In 23 Artikeln werden dann Grundrechte formuliert, bzw. bereits geltende Grundrechtsartikel an die neue Situation angepasst,[3] beginnend mit Ausführungen über „Würde“, „Freiheit“ und „Gleichheit“, um von dort aus in Einzelfragen zu gehen. Auch wenn man die Idee gut findet, oder wenigstens, wie ich, der Überzeugung ist, dass Digitalisierung zum ethischen, juristischen oder politischen Diskurs herausfordert: Diese Charta jedenfalls kann allemal ein Anstoß sein und sollte in dieser Form keine Verbindlichkeit erlangen.

Denn: ihre Intention ist fortschrittsfeindlich, ihre Ausführungen schon jetzt veraltet, ihre Stoßrichtung individualistisch, elitär und –im schlechten Sinne – staatstragend, ihre Begrifflichkeiten verwirrend und undeutlich.

Man kann mir z.B. nicht vorwerfen, keine tiefen Sympathien für die Stellung und den Wert des Individuums zu haben[4]. Es ist so auch wichtig, dass die Charta den einzelnen Bürger im digitalen Raum würdigt. Leider vergisst die Charta, dass es, und gerade das zeigt uns doch der digitale Raum deutlich, eben nicht immer die Trias „Einzelner“ – „Unternehmen“ – „Staat“ ist, die Wirkung entfaltet (diese Trias ist übrigens im gesamten Text leitend, von daher sei sie bereits hier genannt). Vielmehr sind es doch gerade auch Kooperationen, also mit irgendeiner Zielvorstellung ausgestatteten Zusammenschlüsse Mehrerer, die in der digitalen Sphäre wirken, und zwar im Guten wie auch im Schlechten. Als Beispiel: Es ist eben nicht der einzelne Twitter-User, der im sogenannten „arabischen Frühling“ relevant war, sondern die teilweise auch im Anonymen bleibende Gruppe von Usern. Das Gleiche lässt sich auch für „Anonymus“ konstatieren. Die Vorstellung, dass eine einzelne, nicht-anonyme Person als Angesprochener dienen kann, verfehlt im Digitalen ihren Sinn. Hier müsste es einen Weg geben, Gruppen noch stärker als Rechtsubjekte zu würdigen. Dass dies schwierig ist, sei unumwunden zugegeben.  Dies verweist aber nur auf ein grundlegenderes Problem.

Dieser Einzelne wiederum ist sehr privilegiert gedacht. Interessant ist ja, dass Gerechtigkeit keine (oder nur eine geringe) Rolle spielt. Es wird zwar eingeräumt, dass Jeder Zugang zur digitalen Welt haben soll (Art 3) und dass Bildung in der digitalen Welt wichtig ist (Art 20), aber dass sich vielleicht mit der Digitalisierung grundsätzlicher Gerechtigkeitsfragen, v.a. bezüglich der Teilhabegerechtigkeit, angeschnitten werden, wird kaum gesehen. Anders formuliert: Der Status quo wird einfach auf die digitale Welt übertragen.

Dies sieht man auch daran, dass in der Trias Staat – Unternehmen – Einzelner dem Staat das Meiste zugemutet werden soll. Der Staat sorgt für den Schutz der Daten des Einzelnen bei Unternehmen, der Staat ist die Garantieinstanz gegen Andere. Ohne falsche historische Vergleiche zu ziehen, bin ich sehr unsicher, ob gerade Staaten immer besonders kompetent oder auch vertrauenswürdig – gerade für Aufgaben des Datenschutzes – zu sein scheinen.

Einige Einzelthemen, die in höchstem Maße fragwürdig erscheinen, sollen noch benannt werden:

Eine gewisse antiliberale Stoßrichtung des Dokuments lässt sich daran ablesen, dass Mobbing direkt unter dem Artikel der Meinungsfreiheit behandelt wird, und zwar in einer höchst interessanten Dialektik (Art.5):

  • Jeder hat das Recht, in der digitalen Welt seine Meinung frei zu äußern. Eine Zensur findet nicht statt.

  • Digitale Hetze, Mobbing sowie Aktivitäten, die geeignet sind, den Ruf oder die Unversehrtheit einer Person ernsthaft zu gefährden, sind zu verhindern.

Fraglich ist hierbei mindestens Zweierlei: Hat der Begriff des Mobbings in einem Grundrechtekatalog überhaupt etwas zu suchen, oder ist seine Intention nicht vielmehr schon unter dem Artikel von der Menschenwürde abgedeckt? Und: Wer bestimmt die Kriterien für Mobbing und wer wendet sie an? Man kommt nicht umhin, an die ganzen Initiativen zu „hate-speech“ zu denken, die eines gemeinsam haben: Sie schießen mit ziemlicher Sicherheit immer meilenweit über ihr Ziel hinaus. Mobbing und digitale Hetze ist, bei allem Verständnis für das dahinterliegende Anliegen, in der letzten Zeit doch meist so definiert worden, dass alles darunterfällt, was dem Konsens des Sagbaren einer gebildeten Mehrheit widerspricht. Da ist meist viel Richtiges dabei. Aber oft sind es ja auch durchaus Stimmen, die wenigstens den Anspruch erheben können, gehört zu werden[5]. Ich will keinen Staat, der über ein justiziables Maß hinaus bestimmt, was Mobbing oder Hatespeech ist. Konträre und auch schmerzhafte Meinungen muss ein liberaler Staat oder eine liberale EU aushalten können. Alles andere ist Zensur.

Ein anderes Zitat (Art. 8):

 Ethisch-normative Entscheidungen können nur von Menschen getroffen werden.

Das ist in dieser Form sowohl einfach unzutreffend als auch wenig weitsichtig. Erstens: Es ist unzutreffend, weil die meisten Großtheorien der normativen Ethik, nämlich v.a. der Utilitarismus mit all seinen Spielarten und die deontologische Ethik in der Nachfolge Kants mit all ihren analytischen Nachfolgerinnen davon leben, dass sie so formalisierbar sind, dass sie dem Intellekt einleuchtend erscheinen. Anders formuliert: Eine künstliche Intelligenz kann, sollte sie diesen Maßstäben folgen, natürlich ethisch-normative Entscheidungen treffen, die Frage ist nur, welchen Routinen sie zu folgen hat. Die damit verbundene Frage nach der Programmierung solcher Routine ist eher im strafrechtlichen Sinne der Fahrlässigkeit und weniger im ethisch-normativen Sinne zu diskutieren. Und: Natürlich ist der wahrscheinlich gemeinten Intention des Artikels ein gewisses Recht einzuräumen. Diese würde ich nämlich eher so interpretieren, dass nur ein Mensch über die „Weisheit“ im tugendethischen Sinne verfügt, zu entscheiden, was in der angezeigten Situation das richtige Verhalten ist und sich das eben nicht formalisieren lässt. Damit allerdings ist zu einem ethisches Denken aufgerufen, das sich eben nicht als „normativ“ im klassischen Sinne kennzeichnen lässt[6]. Zweitens: In der Konsequenz kann dieser Punkt, bei allem oben angedeuteten Verständnis für die Intention, sogar wichtig werden. Denn es ist ja keineswegs ausgemacht, dass die Entscheidung eines Menschen auch eine moralisch zu rechtfertigende Entscheidung ist. Isaac Asimovs Robotergesetze[7] erscheinen, obwohl sie von einem Science-Fiction Autor stammen und weitaus älter als der gegenwärtige Diskurs sind, viel nützlicher. Hier gibt es nämlich durchaus ein Kriterium, der menschlichen Entscheidungen in der digitalen Welt eine Grenze aufzeigt. Dass so eine Grenze wichtig sein könnte, wird von den hier formulierten Grundrechten schlicht und ergreifend übersehen, bzw. (fast noch schlimmer) naiv an die Regierungen zurücküberwiesen.

Es wären noch weitere Punkte anzumerken, die in dieser Charta wenigstens schwierig sind. So beispielsweise, dass die Grundrechte gegenüber „Privaten“ gelten (Art.1), ein Gedanke, der m.W.n. eigentlich nur indirekt für Grundrechte gilt, zumal dann die Frage ist, welche Instanz Verletzungen verhandelt. Oder: Was soll bitte das sogenannte „Recht auf Nichtwissen“ (Art.2) in einem juristischen Sinne bedeuten?

Es bleibt zu fragen, welchen Zweck die Verfasser und Unterzeichner dieser Charta verfolgen. Ich bin durchaus der Überzeugung, dass die Digitalisierung uns zu einem neuen Nachdenken darüber herausfordern sollte, was die Grundlagen und Normen unseres Zusammenlebens sein sollen und sein können. Aber: Die Umwälzungen gehen viel weiter, als der vorliegende Text irgendwie abdecken kann. Bei aller Liebe für einen gewissen Pragmatismus ist das nötige Wissen – in technischer, aber v.a. auch in ethischer Natur – noch viel zu gering und der darauffolgende Diskurs über Digitalisierung noch weit nicht genug fortgeschritten, um über Grundrechte, vor allem in dieser Form, nachzudenken. Die Charta formuliert bekannte Texte einfach etwas um und ergänzt ein paar Begrifflichkeiten der digitalen Welt und aktuelle Phrasen. Ich sehe die Gefahr, dass sich die sich an dem Text anschließende Debatte vor allem um einzelne Wendungen und Artikel drehen wird und das maximale Ergebnis die Ergänzung einzelner Artikel sein wird[8]. Damit ist wichtige Frage allerdings weder diskutiert noch beantwortet: Ist die digitale Welt mit Mitteln und Normen der „analogen“ Welt überhaupt zu behandeln? Oder anders: Ist die digitale Lebenswelt die gleiche wie die analoge? Und wenn ja (oder nein), warum?

[1] https://digitalcharta.eu/intiatorinnen-und-initiatoren/.

[2] https://digitalcharta.eu/.

[3] Bereits hier ist zu fragen, ob Dinge wie Menschenwürde nicht ohnehin schon in der digitalen Welt gelten sollten und worin der Mehrwert dessen läge, dies noch mal explizit zu formulieren.

[4] Vgl. z.B. https://netzwerktheologie.wordpress.com/2015/09/09/kierkegaards-grabstein-oder-stirner-luther-und-vom-ich-und-wir/.

[5] Vgl. hierfür z.B. die immer wieder erhobenen Vorwürfe gegen die Kolumne Fischer im Recht auf zeit.de.

[6] Hierzu auch wieder: Vgl. Johannes Fischer. Z.B. Verstehen statt Begründen, Stuttgart 2012.

[7] „1. Ein Roboter darf kein menschliches Wesen (wissentlich[2]) verletzen oder durch Untätigkeit (wissentlich[2]) zulassen, dass einem menschlichen Wesen Schaden zugefügt wird.

  1. Ein Roboter muss den ihm von einem Menschen gegebenen Befehlen gehorchen – es sei denn, ein solcher Befehl würde mit Regel eins kollidieren.
  2. Ein Roboter muss seine Existenz beschützen, solange dieser Schutz nicht mit Regel eins oder zwei kollidiert.“ (nach https://de.wikipedia.org/wiki/Robotergesetze).

[8] Vielleicht wird der Text auch in der EU gar nicht groß wahrgenommen, das ändert allerdings nicht an der zu Grunde liegenden Fragestellung.

Applaus von der falschen Seite und die EKD in der Flüchtlingsdebatte – Neuere Beiträge von Johannes Fischer

von Niklas Schleicher

Johannes Fischer, der emeritierte Zürcher Sozialethiker, ist durchaus dafür bekannt, pointiert und die richtigen Fragen stellend mit moralischen Positionen der EKD und ihrer Vertreter ins Gericht zu gehen. Besonders eindrücklich und, jedenfalls für mich, nachhaltig beeindruckend war die Auseinandersetzung, die er mit Kathrin Göring-Eckardt, der damaligen Präses der EKD-Synode, über die Fragen der Präimplantationsdiagnostik geführt hat. Die Argumente dieser Debatte, die an dieser Stelle nicht neu aufzurollen ist, lassen sich wie folgt umreißen: Göring-Eckardt führte das christliche Menschenbild an, um die unhintergehbare Würde des Einzelnen grundzulegen. Fischer widersprach mit dem Verweis darauf, dass dieses christliche Menschenbild in dieser Zuspitzung selbst zum Götzen wird und es einer Abwägung der jeweiligen Situation bedarf. Ohne die Argumente bewerten zu wollen, war es hier doch irgendwie für die breite Mehrheit innerhalb der Kirche gut möglich, einer der beiden Seiten zuzustimmen. Freilich, die EKD tendierte zur Position Göring-Eckardts und immer noch wird Fischers Position in medizinethischen Debatten als eine exzentrische wahrgenommen – mich jedenfalls überzeugen seine Argumente nach wie vor.

Nun meldet sich Fischer in neuen Publikationen1 zu einem ganz anderen Thema zu Wort, nämlich – mehr oder weniger – zur Flüchtlingsfrage. Hier ist Zustimmung, jedenfalls auf den ersten Blick, weniger leicht. Es scheint so, als kritisiere er prinzipiell den Einsatz der EKD für die Flüchtlinge und ihre Zustimmung zur Politik der Kanzlerin, auf Obergrenzen zu verzichten. In dieser Zuspitzung fällt es mir schwer, der Argumentation Fischers etwas abzugewinnen – konsequenterweise, wie es scheint, bekommt er Applaus von der Seite des protestantischen Christentums, die die Positionen der AFD offen oder verdeckt teilt2.

Ich möchte im Folgenden zwei Gedanken skizzieren, nämlich erstens, dass Fischers Kritik im Prinzip zuzustimmen ist, und dass sich zweitens die AFD-Sympathisanten innerhalb des Protestantismus zu Unrecht auf ihn berufen, da seine Kritik sie selbst in gleichem Maße trifft.

Der erste Punkt erfordert eine etwas differenziertere Darstellung von Fischers Position. Besonders konzentriert findet diese sich in einem Leserbrief in der FAZ, der allerdings insofern schwer zu durchdringen ist, als dass gewisse Punkte des Fischer‘schen Denkens vorausgesetzt werden, die daher hier ebenfalls kurz zu erklären sind. In diesem Leserbrief stellt sich Fischer der Frage, ob „alle Notleidenden unsere Nächsten“ sind und kommt zu der Einschätzung, dass dies so nicht postuliert werden kann. Damit aber gehe eine gewisse Art der moralischen Argumentation fehl, wie sie gerade auch in EKD-Publikationen vorfindbar ist, eine Argumentation nämlich, die Nächstenliebe zu einem moralischen Gebot, zu einer moralischen Regel macht.

Es ist hier m.E. wichtig, festzuhalten, dass Fischers Kritik nicht daraus entspringt, dass für ihn „Nächstenliebe“ ein schlechtes Modell für eine moralische Orientierung wäre, sondern dass für Fischer der Gedanke daran verfehlt ist, dass sich Ethik prinzipiell als Regelethik konstituiert,. Dies wird auch daran deutlich, dass Nächstenliebe im ethischen Werk von Johannes Fischer eine entscheidende Bedeutung hat. Allerdings ist sie eben nicht als eine Regel zu verstehen, an die sich der Einzelne qua seiner moralischen Pflicht zu halten hat, sondern als ein Modus, in dem der Nächste wahrgenommen wird und in dem ich mich zu ihm zu verhalten habe. Damit ist Nächstenliebe etwas, das in engem Bezug zu konkreten Situationen steht und immer eine Art des jeweiligen Verhaltens darstellt.

Dieses Verhalten zu fordern und es zu einer allgemeinen Regel zu machen, unterläuft diese Art des Wahrnehmens insofern, als dass es dann eben nicht mehr um den konkreten Nächsten geht, dem ich helfe, sondern der Nächste quasi nur das Mittel ist, durch das ich diese moralische Regel befolgen kann. Neben einer Überführung der protestantischen Ethik in eine neue Gesetzlichkeit3 begeht eine solche Ethik den Fehler, die Bedeutung von emotionaler und intuitiver Wahrnehmung des Anderen für ein Verhalten zu negieren. Eine solche Ethik abstrahiert von der Begegnung mit dem Nächsten, um den es ihr eigentlich gehen sollte.

Außerdem begeht diese Regel der Nächstenliebe, die vorschreibt, dass der Nächste prinzipiell jeder ist und man jedem aus Prinzip gleich begegnen muss, einen weiteren folgenschweren Fehler: Sie erweitert den Bereich der eigenen Verantwortung ins Grenzenlose. Dies bedeutet jedoch keineswegs eine gesteigerte Form der eigenen Verantwortung, sondern bewirkt das Gegenteil: Eine ins grenzenlos gesteigerte Verantwortung ist deshalb insuffizient, da sie die Möglichkeiten des Einzelnen faktisch negiert und so Verantwortung in konkreten Situationen gerade erschwert – oder gar verunmöglicht4.

So ist m.E. die Kritik Fischers an der Position zu verstehen, dass die Nächstenliebe eine moralische Regel zu sein habe, an der sich der Einzelne um dieser Regel willen zu halten habe.

Wenn nun allerdings – und hier komme ich zum zweiten Gedanken dieses Textes – die Position Fischers so verstanden wird, als müsse man der EKD ein anderes Prinzip moralischer Orientierung entgegensetzen, ist dies falsch. Nächstenliebe ist im christlichen Sinne für ethisches Verhalten von höchster Bedeutung nur eben nicht als Regel, sondern als Art, den Anderen zu sehen. So ist Fischers Kritik gegen die Vorstellung gerichtet, dass es Aufgabe (christlicher) Ethik sei, Regeln aufzustellen, an die sich der moralische Mensch, wenn er denn Christ sein will, gefälligst halten soll. Diesen Hinweis finde ich immer noch sehr einleuchtend, trifft er doch in hohem Maße auch genau die Personen, die jetzt der Position Fischers zustimmen.

Gerade die vermeintlichen Gralshüter eines konservativen Protestantismus sind ja nicht eben zurückhaltend, wenn es darum geht, ihre ethischen Urteile aufgrund scheinbar fester Normen und Regeln zu fällen, die sie oft einem mehr oder weniger willkürlich zusammengestellten Potpourri entkontextualisierter biblischer Sätze entnommen haben. Auch z.B. die Erhebung des Prinzips der Volksabstimmung in den Bereich des absolut Richtigen – weil man sich nur so über die für alle am meisten überzeugende Art des richtigen Handelns überzeugen könne – fällt unter das Verdikt Fischers, dass die Regel, aufgrund derer eine Handlung vollzogen wird, noch lange nichts über die Motivation zu diesem Handeln aussagt.

Wer also Fischer in diesem Gedanken folgt, sollte nicht den Fehler begehen, zu meinen, es ginge darum, das Prinzip christlicher Nächstenliebe gegen andere Prinzipien in Abwägung zu bringen. Vielmehr geht es darum, dass ethisches Denken falsch läuft, wenn es sich im Aufstellen von ethischen Prinzipien erschöpft.

Zwei Konsequenzen, die man aus dieser Position ziehen könnte, sind nun erstens, dass damit jede ethische Orientierung dem Einzelnen anheimgestellt bleiben muss, und zweitens, dass damit Kirche in ethischen Fragen eher nichts beizutragen hat.

Die erste Konsequenz ist richtig, gilt aber jedoch freilich für jede Art von Ethik. Auch, ob ich einem Prinzip folge, entscheide ich im besten Fall dadurch, dass ich mich von Argumenten überzeugen lasse. Empirisch lässt sich das wohl auch mit dem einfachen Hinweis auf die diversen unterschiedlichen Zugänge zur (normativen) Ethik belegen, für die alle Gründe sprechen, aus denen man aus unterschiedlichen Motivationen zustimmen kann.

Zur zweiten Konsequenz vielleicht so viel: Wenn ethische Orientierung vor allem in einem bestimmten Wahrnehmen eines Menschen besteht, ist darauf Wert zu legen, dieses Wahrnehmen zu schärfen. In diesem Bereich besteht eine enge Beziehung zwischen Ethik und „Spiritualität“. Fischer verweist n seinem „Grundkurs Ethik“ in Rückgriff auf Fulbert Steffensky selbst auf diese Beziehung:

„Geformte Aufmerksamkeit meint demgegenüber: die Dinge unter einer bestimmten Wahrnehmung auffassen, wie Steffensky mit der Frage zum Ausdruck bringt, wie wir die Schmerzen der Menschen lesen und wie wir uns davon berühren lassen. Christliche Spiritualität hat es mit der Einübung in eine solch bestimmte Wahrnehmung zu tun.“5

Die Ressourcen, die der christlichen Kirche für eine solche Einübung ethischer Wahrnehmung zur Verfügung stehen, sind vielfältig und reichen von biblischen Geschichten und der Auslegung in der Predigt über die Fürbitte bis zu verschiedenen Gottesdienstformen.

In seinem Buch „Kontingenz, Ironie und Solidarität“ weist der amerikanische Philosoph Richard Rorty auf die Bedeutung von Geschichten, von Narrativen für unsere ethische Wahrnehmung hin:

„[Solidarität] wird dadurch geschaffen, daß wir unsere Sensibilität für die besonderen Einzelheiten des Schmerzes und der Demütigung anderer, und nicht vertrauter Arten von Menschen steigern. Diese gesteigerte Sensibilität macht es schwieriger, Menschen an den Rand unseres Bewusstseins zu drängen“6.

Hierin könnte die ethische „Aufgabe“ der Kirche liegen: Unter Rückgriff auf Erzählungen und Narrative den Blick des Einzelnen dafür schärfen, wer der Nächste ist und was es bedeutet, diesem im Geist der Liebe zu begegnen.

1 Dankenswerterweise veröffentlicht Fischer die Beiträge, die in unterschiedlichen Zeitschriften und Zeitungen (FAZ, Zeitzeichen, Evangelische Theologie) erschienen sind, auf seiner privaten Homepage: http://www.profjohannesfischer.de/ .

2 Vgl. zum Beispiel die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift „CA – Confessio Augustana: Das Lutherische Magazin für Religion, Gesellschaft und Kultur“.

3 Hierzu ist der Aufsatz von Elisabeth Anscombe: Die Moralphilosophie der Moderne (zu finden in G.E.M. Anscombe: Aufsätze, Frankfurt 2014) immer noch entscheidend.

4 Vgl. dafür auch den Ansatz von Körtner: Evangelische Sozialethik, Göttingen 32012, S. 92-124.

5 Johannes Fischer u.a.: Grundkurs Ethik, Stuttgart 22008 S. 365.

6 Richard Rorty: Kontingenz, Ironie und Solidarität, Frankfurt 1992, S. 16.

Die EKD und die Politik I: Das ist zu kurz gegriffen!

 

In den folgenden Wochen möchten wir die Frage in den Fokus stellen, ob und inwieweit die Kirche und im Besonderen die EKD politisch agieren soll. Den Auftakt dieser Diskussion ist hierbei der folgende Beitrag von Ulrich Kronenberg. Wir freuen uns über eure/ihre rege Beteiligung in den Kommentarspalten. [Niklas Schleicher für die Redaktion]

 

Das ist zu kurz gegriffen!

von Ulrich Kronenberg

Über 270000 evangelische Christen haben 2014 ihren Austritt aus der Kirche erklärt. Die Erklärung, dies rühre aus der geänderten Steuer auf Kapitalerträge, greift zu kurz. Der seit Jahrzehnten anhaltende Mitgliederschwund – bei steigendem Kirchensteueraufkommen – hat vielmehr tieferliegende theologische Gründe.

Die zunehmende Liebe der Kirche zum politisch linkslastigen Zeitgeist, der sich in Leben und Lehre niederschlägt, die ständige Einmischung in alle möglichen und unmöglichen Fragen des politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens und die krampfhafte Sucht, auf alle Fälle um jeden Preis „modern“ sein zu wollen, tragen ihre Früchte. Neben dem privaten Steuersparmodell des Kirchenaustrittes steht in viel fatalerer Weise das Schwinden der kirchlichen Substanz aus Gründen der Frustration und der geistlichen Heimatlosigkeit. Kirchenaustritt ist immer das Ende eines langwierigen Prozesses der inneren Entfremdung, den sich viele Menschen nicht leicht machen. Ein prominenter Vertreter der Menschen, der von verbohrten Ideologen aus der Kirche getrieben wurde, war der frühere Verteidigungsminister Hans Apel.

Immer weniger Gemeindeglieder wollen die Randgruppentheologie und das linkslastige Politisieren vieler kirchlicher Amtsträger, die Politik und Evangelium verwechseln und ihre Gemeinden statt mit dem Brot des Lebens mit Steinen abfüttern. Der geistliche Ausverkauf auf EKD-Ebene zeigt sich in jahrzehntelang geführten Debatten um Themen wie Umweltpolitik, Homophilie oder Gender-Ideologien. Dies sind keine kirchlichen Arbeitsfelder im Weinberg des Herrn sondern vielmehr Schrebergärten eigener Orchideenzüchterei. Darüber werden die Kernaufgaben wie Wortverkündigung, Sakramentsverwaltung und Seelsorge zu Randthemen degradiert. Der vom früheren bayerischen Kirchenpräsidenten Hermann Dietzfelbinger diagnostizierte „zweite Kirchenkampf“[1] richtet heute weit schlimmere Schäden an als die Auseinandersetzung mit den Deutschen Christen im Dritten Reich. Die Tragik besteht darin, dass er nicht einmal als solcher erkannt wird. Die Kirche blutet langsam aus, weil sie ihre Salzkraft und ihre Kampfkraft als ecclesia miltans verloren hat und immer mehr zum Kuschelverein für Ideologien, Moralvorstellungen und politische Indoktrination verkommt. Die Besinnung auf das Wesen und die Aufgabe der christlichen Kirche tut hier dringend Not: der Bremer Predigttextstreit um Pastor Olaf Latzel hat das klar gezeigt: es geht um den Anspruch des Christentums und die Einmaligkeit des auferstandenen und widerkommenden Jesus Christus, der sein Blut zur Vergebung der Sünden am Kreuz auf Golgatha vergossen hat.

Mit Hilfe der klassischen richtig-verstandenen Zwei-Reiche-Lehre Luthers kann diesem Missstand begegnet werden. Die Vermischung von Weltlichem und Göttlichem führt zu einer – oft angemaßten – Allzuständigkeit von Kirchenleuten, die sich um Dinge kümmern, die sie eigentlich nichts angehen. Dies verbirgt sich hinter Tarnworten wie Wächteramt der Kirche, Paradigmenwechsel oder gar Theologie der Einmischung. Die strikte Trennung tut dringend Not: im Bereich der Friedensethik braucht der Staat keine kirchlichen Nachhilfestunden, was er zu tun oder zu lassen hat, denn das gouvernantenhafte Einmischen in fremde Zuständigkeiten ist überflüssig: eine Verteidigungsministerin braucht keinen kirchlichen Friedensbeauftragten, um ihr Amt ordentlich und verantwortungsvoll führen zu können. Die von Altbischof Huber angeprangerte kirchliche „Politikbeschimpfung“ nützt niemand. Die Besinnung auf den geistlichen Auftrag und das Reduzieren auf die Fundamente des christlichen Glaubens ist m.E. das Gebot der Stunde. Das verbissene Kämpfen auf Nebenkriegsschauplätzen aller Art schwächt die christliche Kampfkraft an der Hauptkampflinie: die geistliche Waffenrüstung (Eph 6, 10-17) ist klar vorgegeben. Folgt man diesem Verweis auf Zuständigkeiten, werden Geistliche wieder Geistliche sein dürfen anstatt immer mehr zu Verwaltungsbeamten zu mutieren. Ein klares Zeugnis erfordert eine klare Botschaft. Solange diese nicht klar ist, sind alle anderen Selbstheilungsversuche zum Scheitern verurteilt. Der berühmte Friedrich von Bodelschwingh hat in den Tagen des Kirchenkampfes seine Brüder dazu ermahnt, jede von außen kommende Kritik an der Kirche sehr ernst zu nehmen und sich selbst zu prüfen, ob die Kritik nicht zurecht erfolge: legen wir diesen Maßstab an, so muss das – in vielen Kirchenkreisen höchst unbeliebte – Wort der Buße ins Spiel kommen: das Wunderbare der Buße ist die Chance zur Umkehr und zum Neuanfang. Schonungslose Selbstkritik kann hier einen evangelischen Neustart ermöglichen aus so mancher kirchlichen Sackgasse, in die die Wohlstandstheologen mit ihrer hausbackenen Werkgerechtigkeit geführt haben. Kirche ist nicht der bunte Jahrmarkt für alle möglichen Vorstellungen und Ideen sondern die Speerspitze Gottes in der Welt, die einen klaren Auftrag hat und sich diesem in Geschichte und Gegenwart oft entzogen hat. Die Folgen dieser theologischen Fahnenflucht ist der Exodus der Menschen aus dieser Kirche mit der man sich nicht mehr identifiziert. Treffend sagt es der apokryphe Ignatiusbrief: „Seid eurem Kriegsherrn zu Gefallen, von dem ihr auch den Sold erhaltet; möge keiner von euch als Deserteur erfunden werden! Eure Taufe bleibe als Wappnung, der Glaube als Helm, die Liebe als Speer, die Geduld als Rüstung; eure Einlagen seien eure Werke, auf dass ihr einst euer Guthaben entsprechend erhaltet“.

 

Ulrich Kronenberg, aufgewachsen als Kind eines Berufssoldaten in Rengsdorf, München, Höxter, Heidelberg, Heerlen, Minden und Köln, verheiratet mit Pfrin Heike Kronenberg seit 1990, Ausbildung zum Reserveoffizier der Bundeswehr, studierte von 1986 bis 1992 Theologie. Nach dem Vikariat in Kusel  tätig im Gemeindepfarrdienst im Kirchenbezirk Zweibrücken und in der Krankenhausseelsorge, Notfallseelsorge, Militärseesorge. Promotion zur Friedensethik angestrebt. Seit 1/2016 im Kirchenbezirk Speyer im Gemeindepfarrdienst verwendet.

 

[1] „Haben diejenigen ganz unrecht, die von einer Epoche geistlicher Verwirrung und Verzweiflung reden, in deren Anfang wir uns befinden? Anders gesagt: Wenn nicht alles täuscht, so stehen wir heute in einem Glaubenskampf, einem Kirchenkampf, gegenüber dem der Kirchenkampf des Dritten Reiches ein Vorhutgefecht war. Das Unheimliche dabei ist, dass dieser heutige Kampf vielfach kaum erkannt, zu allermeist verharmlost wird und unter Tarnworten wie Pluralismus voranschreitet“

 

 

Rezension zu „Mein Kampf“ – historisch-kritische Edition

von Niklas Schleicher, München

Christian Hartmann u.a.(Hgg.): Hitler, Mein Kampf. Eine kritische Edition, Berlin 2016.

Kaum ein Projekt zeitgeschichtlicher Forschung hat in den letzten Jahren so für Aufsehen und Aufregung gesorgt wie die Ankündigung und Durchführung einer kritischen Edition von Hitlers „Mein Kampf“. Das Buch, an dem 2016 der Freistaat Bayern die Rechte verlor, sollte zunächst mit Unterstützung von Staatsgeldern erscheinen. Dann wurde allerdings die Förderung gestrichen und das Institut für Zeitgeschichte finanzierte das Projekt aus eigenen Geldern.

Im Januar 2016 erschien schließlich das Buch, ebenfalls begleitet von großer medialer Beachtung. Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung stellen sich drei Fragen: Ist die Edition gelungen? Und: Verschafft diese Veröffentlichung dem Buch eine Aufmerksamkeit, die es nicht verdient hat? Kurz: Ist der Aufwand angemessen?

Für eine Rezension auf nthk.de ist noch zusätzlich zu begründen, wieso das Buch ein Thema theologischer Beachtung sein sollte. Auf diese Frage wird nebenher eingegangen.

Formales zur Edition

Die Edition ist in zwei großformatigen Bänden (DIN A4) mit insgesamt knapp 2000 Seiten erschienen. Der Haupttext ist, eingeführt durch ausführliche Vorworte und sehr detaillierte Einführungen, in Doppelseiten so aufgebaut, dass auf der jeweils linken Seite der Text aus „Mein Kampf“ steht, der auf der gleichen Seite und auch auf der gesamten rechten Seite von Erklärungen, die sich per Fußnotenanker auf einzelne Passagen im „Obertext“ beziehen, „eingerahmt“ ist. Die Herausgeber haben sich dabei, (vielleicht nur auf den ersten Blick) etwas zynisch auch an Talmud-Ausgaben orientiert (S. 75). Diese Anmerkungen widmen sich vor allem der inhaltlichen Kommentierung, auf eine kleinteilige textkritische Auseinandersetzung verzichtet die Edition. Zwar werden einige wenige Varianten zu späteren Ausgaben aufgezeigt, kommentiert werden diese jedoch nur bei inhaltlicher Relevanz. Kurz: Eine kritische Edition ist hier ganz umgangssprachlich zu verstehen: Hitler soll kritisiert werden.

Inhaltliches

Was ist damit gemeint? Nun: Die Herausgeber setzen sich für ihre Kommentare zehn Kategorien, die erreicht werden sollen (S. 53-67):

1. Prüfung und Korrektur biographischer Angaben

2. Nachweis von ( Hitlers Quellen und…

3. … ideengeschichtlicher Wurzeln

4. Berichtigung sachlicher Fehler

5. Zeitgenössische Kontextualisierung

6. Erläuterung zentraler ideologischer Begriffe

7. Sachinformation

8. Korrektur einseitiger oder falscher Darstellungen

9. Nachweis von Überschneidungen und…

10. …Abweichungen von der nationalsozialistischen Politik nach der Machtergreifung.

Das Ziel ist offensichtlich: „Mein Kampf“, dass ja bekanntermaßen als Mischung aus Biographie, wissenschaftlicher Abhandlung und Programmschrift auftritt, soll konsequent entzaubert werden, indem den Vorstellungen und Aussagen Hitlers auf sachlicher Ebene entgegengetreten wird. Genauso soll aber auch gezeigt werden, wo und inwieweit Hitler gewisse Informationen oder Stimmungen, die zu seiner Zeit en vouge waren, aufnimmt und für sein Werk, teilweise durchaus kreativ, einvernahmt.

Die Kommentare sind (bis auf manche Einseitigkeiten – dazu später mehr) auf durchweg hohem Niveau und erreichen teilweise den Umfang von kleinen Abhandlungen. Auch dank des sehr umfangreichen Registers lassen sich die Kommentare so auch als Ideengeschichte des nationalsozialistischen Gedankenguts lesen, gerade wenn man bedenkt, dass Hitler in seiner Schrift einen Großteil des leitenden Gedankenguts im nationalsozialistischen Deutschland wenigstens anschneidet.

Ausführlich erklärt wird beispielsweise die Genese von Hitlers Vorstellung, dass die Sozialdemokratie vom Judentum kontrolliert wird- Die Vorläufer und Mitstreiter seines Hasses auf die Demokratie und den Parlamentarismus werden ebenfalls ausführlich vorgestellt. Ein Beispiel für die Art der Kommentierung sei hier noch gegeben. Hitler schreibt über das Judentum (S.229):

„Sollte diesem Volke, das ewig nur dieser Erde lebt, die Erde als Belohnung zugesprochen werden“?

Der Kommentar (S.228) dazu geht auf die Vorstellung des materialitischen Judentums ein:

„Der Vorwurf, die jüdische Religion sei materialistisch und ihr mangle es an Transzendenz, war ein Stereotyp, das Autoren wie Dietrich Eckart oder Theodor Fritsch verbreiteten, wobei sich Fritsch wiederum auf Arthur Schopenhauer berief. Der antisemitische bayerische Heimatdichter Franz Schrönghamer-Heimdal behauptete, die jüdische messianische Idee sei mit der ‚irdischen Weltherrschaft Alljudas‘ identisch. Hintergrund war die nicht dogmatisch festgelegte Jenseitsvorstellung im Judentum, die teils von einer körperlichen Auferstehung der Toten in Verbindung mit einem Gericht Gottes ausgeht, teils von einer Unsterblichkeit der Seele. Neben der Behauptung, die Juden seien ausschließlich am Materiellen orientiert, existierte unter Antisemiten auch die Wahnvorstellung, die Juden würden nach der Seele der Nichtjuden gieren. Die stete jüdische Berufung auf den Verstand führe, so die antisemitische Vorstellung, zur Abwendung vom kulturellen Erbe, von der ‚Volksart‘ und schließlich zur ‚Selbstvernichtung‘. Der Gegenentwurf war die Idee, nicht das Judentum, sondern die Deutschen seien das ‚auserwählte Volk‘ – eine Vorstellung, die sich vor allem während des Ersten Weltkriegs verbreitete; Werner Sombart etwa bezeichnete in seiner einflussreichen Streitschrift Händler und Helden (1915) die Deutschen als ‚Gottesvolk‘. Hitler behauptete einerseits, dem Judentum fehle ‚jede metaphysische Religionsvorstellung‘ ‚seine Religion ist krasser Materialismus‘; andererseits lehnte er die christlichen Jenseitsvorstellungen kategorisch ab.“

Der jeweilige Kommentar wird durch einzelne Literaturhinweise abgeschlossen. Etwas ärgerlich ist allerdings der grobe Umgang mit den Themen, die den Protestantismus und im Besonderen das Luthertum betreffen. Hier hätte man sich durchaus gewünscht, dass die Bearbeiter etwas mehr Sorgfalt hätten walten lassen. So ist z.B. die Darstellung der Zwei-Regimenter-Lehre sehr oberflächlich; dass Luther selbst schon zwischen zwei Reichen unterscheidet, ist zumindest erklärungsbedürftig, sind es doch vielmehr zwei Regimente, also Regierweisen, die er differenziert. Sehr schade ist auch, dass von Luther eigentlich nur die Schrift „Von den Juden und ihren Lügen“ herangezogen wird. Das er in einer früheren Schrift (Dass Jesus Christus ein geborener Jude sei, 1523) ganz anders vom Judentum handelt und es deshalb auch in seinem Denken Differenzierungsmöglichkeiten gibt, unterschlagen die Bearbeiter, obgleich hierzu während der Erarbeitungszeit der vorliegenden Edition mehrere wertvolle und öffentlich rezipierte Arbeiten publiziert wurden. Als Beispiel sei hier nur auf „Luthers „Judenschriften“. Ein Beitrag zu ihrer historischen Kontextualisierung“des Göttinger Kirchenhistorikers Thomas Kaufmann hingewiesen.

Dies ändert allerdings kaum etwas am ausgezeichneten Gesamteindruck, den diese Edition beim Lesenden hinterlässt. Den Herausgebern ist neben der sachlichen Kommentierung quasi eine Einführung in die Ideegeschichte des „Dritten Reiches“ gelungen. Dieser letzte Aspekt ist es auch, der – um etwas zum Wert dieser Edition zu sagen – hervorgehoben werden muss. Es gibt natürlich auch andere und zum Teil deutlichere Schriften, welche die Ideologie des „Dritten Reiches“ präsentieren. Jedoch: Keine ist von einem ähnlichen Nimbus umgeben und wird deshalb so auf öffentliches Interesse stoßen. Deshalb ist es bei keiner Schrift notwendiger, dass sie konsequent historisiert und im Rahmen ihres Entstehungskontextes und ihrer Wirkungsgeschichte erklärt wird.

Das dies auch von kirchen- und theologiegeschichtlichen Interesse ist, ist evident, gerade wenn man bedenkt, welche Theologen in den 30er Jahren Anhänger oder aber Gegner des Nationalsozialismus waren und man bei vielen durchaus davon ausgehen kann, dass sie „Mein Kampf“ direkt oder indirekt rezipiert haben. Wie diese sich dann in ihrem theologischen Werk mit der Ideologie des Nationalsozialismus auseinandergesetzte haben, ist auch heute noch von Interesse, zeigt es doch wo und inwiefern der Protestantismus zumindest in Teilen anfällig für oder widerständig gegenüber ideologische/r Ausdeutung ist.

Böhmermann und ein Versuch über die Gültigkeit unserer Werte

von Niklas Schleicher

Werte, so schreibt ein Teil der deutschen Werteethik des späten 19. Jahrhunderts, sind nicht, sie existieren nicht einfach. Damit ist nicht gemeint, dass Werte nichts Verbindliches haben, ganz im Gegenteil. Werte gelten, oder besser: sollen gelten. Sie sollen etwas sein, an dem sich der Einzelne oder eben auch die Gesellschaft ausrichten muss bzw. kann. Denn Werte können nicht schon aus sich heraus dafür sorgen, dass man sich an ihnen orientiert. Sie bestimmen Ziele oder, Grundsätze, aber formulieren damit vor allem einen Anspruch.. Dieser Anspruch ist teleologisch: Etwas, das verwirklicht werden soll. Nur wenn Werte gelebt werden, kann man auch sehen, was ein solcher Wert ist. Gleichzeitig sind diese Werte etwas, dass gewissermaßen gesellschaftliches Zusammenleben erst ermöglicht, indem sie fundieren und normieren sollen.

So ähnlich ist doch wahrscheinlich auch unser Grundgesetz zu verstehen, wo es über die Sphäre des Rechts hinausweist. Denn wie lässt sich Würde des Menschen anders erklären, als zu beschreiben, was für ein Leben menschenwürdig oder menschenunwürdig ist? Oder, noch genauer auf die Werte-Frage bezogen: Wie kann Gleichheit oder Freiheit in der Persönlichkeitsentfaltung verstanden werden, wenn einem nicht anhand gelebter Beispiele die Attraktivität und Bedeutung des Wertes der Freiheit einleuchtet?

Werte müssen gelebt, und das bedeutet eben auch: sie müssen oft gegen Widerstände verteidigt werden. Solche Verteidigung wird immer damit begründet, dass ohne diese Werte, ohne die Möglichkeit von Freiheit, Gleichheit und so weiter die Fundamente unseres Zusammenlebens gefährdet sind, dass eine freiheitliche Demokratie eben gewisse unveräußerliche Rechte voraussetzten muss, auch wenn Sie für andere Personen oder Gruppen, siehe PEGIDA, als belastend empfunden werden.

Wenn man insgesamt etwas mit dem Reden von den westlichen Werten anfangen will, dann doch wahrscheinlich in dieser Zuspitzung: Es gibt gewisse geltende Wertvorstellung, wie die Freiheit in der Meinungsäußerung, in der Persönlichkeitsentfaltung, oder der gleichen Wertigkeit aller Menschen, die für unser gesellschaftliches Zusammenleben unaufgebbar sind, weil sie unsere freiheitliche Demokratie fundieren. Wenn jetzt irgendjemand von Flüchtlingen die Anerkennung solcher fordert, dann meint er doch damit ziemlich genau, dass diese nur so Teil unserer Gesellschaft, die eben auch eine Wertegemeinschaft ist, werden kann. Soweit so gut.

Wenn nun z.B. in Paris Satiriker getötet werden ist dies natürlich erstmal eine Starftat. Diese strafrechtliche Relevanz mal außer Acht gelassen, wurde doch im Zusammenhang mit diesen Straftaten auf die Bedeutung unserer Werte und die Notwendigkeit der Verteidigung dieser hingewiesen. Denn das ist doch genau das Problem: Es gibt Menschen, für die die Möglichkeit der freien Meinungsäußerung nichts gilt, die gewisse veröffentlichte Karikaturen nicht anders als als Angriff verstehen wollen. Aber dagegen standen damals alle hinter Charlie Hebdo und betonten, dass die Freiheit ein unverbrüchliches Gut sei und Satire auch an und über die Schmerzgrenzen gehen darf.

Und jetzt: Böhmermann. Ohne die Kettenrekation nachzuzeichnen, die er ausgelöst hat, bis zum aktuellen Stand, dass er unter Polizeischutz steht, ist doch hier der Fall anders. Kein geschlossenes Eintreten für die Freiheit von Satire kann hier beobachtet werden. Freilich, sein Schmähgedicht war beleidigend und freilich, nur weil man sich von etwas distanziert, das man zum Vortrag bringt, kann man damit nicht strafrechtliche Konsequenzen entgehen. Aber: Waren/Sind die Karikaturen, die Charlie Hebdo oder in Deutschland das Satiremagazin Titanic gegenüber verschiedenen Religionen veröffentlicht, weniger beleidigend. Auch hierfür gebe es einen Paragraphen, die strafrechtliche Konsequenzen ermöglicht (§166 StGB). Freilich, hat die katholische Kirche auch ein paar mal –erfolglos – gegen die Titanic geklagt. Jedoch: Distanzierte sich die Kanzlerin gegenüber des heiligen Stuhls jemals öffentlich von diesem Magazin?

Wieso also der Unterschied zwischen Böhmermann und Charlie Hebdo? Die Antwort erscheint genauso einfach wie bitter: Erdogan ist ein wichtige Partner für die „Bewältigung“ der Flüchtlingsfrage. Es ist also hier eine Abwägung zwischen politischen Interessen und der Geltung unsrer Werte vorgenommen worden, mit dem Ergebnis, dass freie Meinungsäußerung anscheinend eine Grenze auch darin hat, wo politische Ziele in Gefahr stehen. Man könnte für die Haltung der Bundesregierung nun ins Feld führen, dass hier im Interesse der flüchtenden Menschen eine Einschränkung gegen Böhmermann gemacht werden muss, weil nur gemeinsam mit der Türkei eine humane Lösung für die Flüchtlinge möglich ist.

Nur: Das ist doch wahrscheinlich eher blanker Hohn. Vielmehr verhindert ja gerade eine Abkommen mit der Türkei, dass der große Teil der geflüchteten Menschen west- und mitteleuropäische Standards erreichen können. Die Türkei ist doch vielmehr ein Puffer-Zone für die geflüchteten Menschen. Wir brauchen die Türkei, um uns der Illusion hingegeben zu können, dass Flüchtlingszahlen kurzfristig reduziert werden können. Menschen werden solange weiter auf der Flucht sein, bis die Umstände abgeschafft sind, die sie zu dieser zwingt. Nur, jetzt kommt eben ein großer Teil nur bis in die Türkei. Verteidigt werden damit allein deutsche Befindlichkeiten und nicht ein Wert, wie z.B. das Hochhalten einer unverbrüchlichen Würde aller Menschen, also auch der Geflüchteten.

Ob er es wollte oder nicht, ist kaum zu beurteilen. Aber Böhmermann zeigte durch sein Stück, wie ernst westliche Werte genommen werden, wenn es drauf ankommt und wenn es schwierig wird. Nämlich gar nicht. Ja, es ist offensichtlich: Satire kann nicht alles dürfen. Aber es ist auch offensichtlich: Werte können im Moment gar nichts.

Handeln aus Einsicht

von Klaus Beckmann

Diesen Text schreibe ich auf ausdrückliche Bitte eines Redaktionsmitglieds von nthk.de. Das zu tun, erleichtert mich, denn ich kann meine eigenen Fragen und Empfindungen „sortieren“ und auch etwas von dem verarbeiten, was Soldaten in den vergangenen Tagen an mich als Seelsorger herangetragen haben. Gleichwohl möchte ich mich an einer etwaigen Diskussion auf der Internetseite bis auf Weiteres nicht beteiligen, scheint mir doch in der gegebenen Situation alles so vage, dass erst aus zeitlichem Abstand eine seriöse Einschätzung möglich sein wird. Das Folgende gibt ausschließlich meine private Meinung und nicht Positionen der Militärseelsorge als Institution wieder.

Den „Islamischen Staat“ zu bekämpfen, kann nur richtig sein. An der Absicht der dort Herrschenden, einen menschenfeindlichen Steinzeit-Islam letztlich in alle Welt zu tragen, besteht für mich kein Zweifel. Dass auch wir Deutsche als Teilhaber „moderner“ Lebenskultur im Fadenkreuz des IS leben, scheint mir evident. Ebenso evident ist freilich dies: Abscheulichkeit und Gefährlichkeit des IS lagen schon lange vor den Pariser Anschlägen offen am Tage. So schockierend und verurteilenswürdig die Pariser Vorgänge vom 13. November 2015 auch sind – und diese zielten nicht allein auf Frankreich, sondern auf die aufgeklärt-liberale Lebensweise des Westens insgesamt –, fügen sie dem Charakterbild des IS substantiell nichts hinzu. Gegen IS vorzugehen, ist folglich seit dem 13. November nicht wirklich drängender geworden; unabdingbar geboten war es davor auch, in höherem Maß geboten wohl, als es sich politisch umsetzte. Diskussionsbedürftig sind die Mittel des Vorgehens, zumal die militärischen. Dies leitet über zu den Fragen, die die sehr kurzfristig „nach Paris“ getroffene Entscheidung, deutsches Militär – unterstützend und aufklärend, doch nicht kämpfend – in die Anti-IS-Koalition in Syrien einzubringen, aufwirft.

Wer als verantwortlicher Funktionsträger einer Demokratie in einen Militäreinsatz geht, sollte – nein: MUSS – eine stringente Strategie haben, was er will – und mit wem und gegen wen er seine Ziele erreichen kann. Soldaten ohne wirklichen Plan in einen Einsatz zu schicken, wäre ethisch und politisch inakzeptabel. Soll die Bundeswehr jetzt mitmischen in einem Krieg „nicht aller gegen alle, aber vieler gegen viele“ (tagesschau-online, 4. Dezember)? Das fragt nicht nur die veröffentlichte Meinung, das fragen auch Soldaten, mit denen ich über den bevorstehenden neuen Einsatz diskutierte. „Am allerwenigsten hat der Kriegskonsens damit zu tun, dass der Kampf gegen den IS gut durchdacht wäre. Davon kann nun keine Rede sein bei diesem Krieg auf Sicht“, so Bernd Ulrich in der „Zeit“ vom 3. Dezember. Spiegel-Online vom 4. Dezember setzt hinzu, es sei „nicht sinnvoll“, „die Hoffnung zu wecken, man könne den IS auf militärische Weise komplett besiegen, ja, mehr noch, den Terrorismus beseitigen. Denn da wäre man wieder beim Bush-Fiasko, das über kurz oder lang zu einem neuerlichen Einsatz westlicher Bodentruppen führen könnte. Das wäre fatal, denn es würde den islamistischen Ideologen in die Hände spielen.“ Wenn ich als Christ grundsätzlich bejahe, dass der Staat unter Androhung und Ausübung von Gewalt für Recht und Frieden sorgt, so erteilt das längst keinen Freibrief für jedwede Gewaltandrohung oder -anwendung in jedweder Situation; vielmehr muss der Staat die relative Erfolgsaussicht und Angemessenheit seines Vorgehens darlegen. Hier kritisch zu sein, gehört nach meiner Überzeugung zur Loyalität des Staatsbürgers.

Gerechter Krieg?

Ein Aha-Erlebnis kann es provozieren, holt man in der aktuell aufgeregten und verworrenen Situation die uralte christliche Regel vom „Gerechten Krieg“ heraus, wie sie bei Augustin prominent Gestalt gewonnen hat. Diese Regel ist weitaus besser und v. a. zeitgemäßer als ihr angeknackster Ruf. Augustins Kriterien für einen gerechten Krieg im Horizont des vom Christentum „übernommenen“ Römischen Reiches waren u. a.:

  1. Er muss plausibel den Frieden wiederherstellen.
  2. Der Soldat muss ihn als Dienst am Frieden einsehen und ausführen können.

Den zweitgenannten Punkt greift die zentrale Vorschrift der Bundeswehr zur Führungskultur auf; sie verlangt, Soldaten als mündige Staatsbürger zu behandeln. Sie sollen in Stand gesetzt werden, sich über ihre Aufträge ein eigenes Urteil zu bilden und „aus Einsicht“ zu handeln. Im Fall eines De-facto-Kriegseinsatzes hat folglich der Dienstherr seinen Soldaten einsichtig zu machen, dass dies ein sinnvoll geplanter Dienst am Frieden ist – zwar wie alles im zeitlichen Dasein ohne Erfolgsgarantie, doch eben weder politischer Aktionismus noch draufgängerisches Riskieren von Menschenleben und Ressourcen.

Ich selbst habe noch aus meinem Afghanistan-Einsatz 2013 die offiziellen Aussagen im Ohr, die im Blick auf das fest terminierte Ende der ISAF-Mission die vorgeblich erreichte Stabilität des Landes rühmten. Wir könnten guten Gewissens gehen und Verantwortung abgeben. Damals war schon überdeutlich zu spüren, dass die unterstellten Soldaten jenen Führern, die solche Sätze aussprachen, kaum ein Wort glaubten. Die Zahl der Flüchtlinge aus Afghanistan hat bisher niemanden von denen, die seinerzeit erreichte Ziele bejubelten, zum Dementi bewogen. Dabei täte Bereitschaft zur Selbstkritik der inneren Kultur der Streitkräfte wohl.

Viele Soldaten, gerade solche, die Afghanistan in mehreren Einsätzen über die Jahre hin kennenlernten und zu Land und Leuten ein persönliches Verhältnis aufbauen konnten, empfanden den willkürlich gesetzten Abzugstermin – primär der US-amerikanischen Innenpolitik geschuldet – als Davonstehlen. Sie teilten die Perspektive der EKD. Diese hatte bereits 2007 in ihrer Friedensdenkschrift postuliert: „Die internationale Gemeinschaft muss für ein Land, in dem sie militärisch interveniert, umfassend Verantwortung übernehmen.“

Verantwortung übernehmen?!

„Verantwortung langfristig übernehmen“: Das muss auch „eingepreist“ werden, wenn wir uns jetzt in Syrien militärisch einschalten. Wenn ich mit Soldaten spreche, wird da jedoch Vieles als ungeklärte Voraussetzung wahrgenommen:

  • IS und Assad gleichzeitig bekämpfen – das dürfte schwierig werden.
  • Wie ist die Rolle Russlands, seine Position zwischen Assad-Regime und IS, und unsere Haltung dazu?
  • Und die Türkei? Hat sie nicht ein eher rustikales Verhältnis zu den Bürgerrechten, insbesondere zur Pressefreiheit, und wird sie nicht auch in seriösen Quellen – nicht nur in russischer Regierungspropaganda – als Handelspartner und damit Financier des IS benannt, von ihrer Haltung zu den Kurden ganz zu schweigen?!
  • Wie ist unser Umgang mit Saudi-Arabien, das wir als Alliierten hofieren, das aber im Innern die Menschenrechte mit Füßen tritt und sich nicht davon abschrecken lässt, religiöse Reaktion und Terror weltweit zu finanzieren?
  • Israel schließlich: Unser singulärer „natürlicher“ Verbündeter in der Region, die einzige Demokratie des Nahen Ostens, wird gerade durch eine EU-Kennzeichnungsverordnung für Produkte aus besetzten Gebieten an den Pranger gestellt, wie es sonst keinem Erzeugerland geschieht.

Pikant ist, dass sogar Produkte von den Golanhöhen zu kennzeichnen sind. Wem sollte Israel nach Meinung der EU den Golan denn zurückgeben: Assad, den vom Westen favorisierten Rebellen, einer von mehreren rivalisierenden islamistisch-militanten Gruppen wie der Al-Nusra-Front – oder gleich dem IS? Anscheinend fehlt es hier auf westlicher bzw. EU-Seite an der Klarheit des Gedankens und am Mut, eingefahrene Muster zu verlassen. Sogar die wenig Zionismus-affine taz kritisierte am 12. November 2015 die Unverhältnismäßigkeit der EU-Maßnahme: „In 48 Ländern, so berichtet Amnesty International, sitzen Menschen aus politischen Gründen im Gefängnis. Dutzende Todesurteile in Saudi-Arabien, Massenverhaftungen von Schwulen in Ägypten, Folter in Guantanamo – all das geht boykottfrei durch. Sobald die Sprache auf Israel kommt, setzt die Welt härtere Maßstäbe an.“ Ein Unternehmen, das „500 Palästinenser unter fairen Arbeitsverträgen beschäftigte“, habe seine „Produktionsstätten wegen internationaler Boykotte schließen“ müssen. So sieht EU-Menschenrechtspolitik in Nahost bislang konkret aus.

Eine Frage, die ich von Soldaten häufig gestellt bekomme und die – politische Korrektheit hin oder her – in meinen Augen erlaubt sein muss: Was ist mit den vielen männlichen Syrern im wehrfähigen Alter, die bei uns Asyl begehren und bekommen? Wäre es illegitim, sie für die Befriedung und Befreiung ihres Landes mit in Verantwortung zu nehmen und sie einzuladen, sich auf der Seite der westlichen Streitkräfte zu engagieren? Selbstverständlich haben Verfolgte das unverbrüchliche Recht auf Schutz. Doch gehört es auch zu unserem Verständnis von Menschenwürde, jeden im Rahmen seiner Möglichkeiten für das Wohl seiner Gemeinschaft in Mitverantwortung zu nehmen. Im Zweiten Weltkrieg gab es die Polnische Heimatarmee und unter dem Dach der britischen Armee die Jüdische Brigade. Natürlich ist jeder historische Vergleich schief, aber es darf heute nicht verboten sein, die Frage nach nationsverbindender Loyalität zu stellen.

Der IS – und wir selbst?

Welchen Impuls zu Selbstprüfung und Umkehr gibt uns die Tatsache, dass Hunderte junger Menschen aus westlichen Gesellschaften die Verheißungen des IS attraktiv finden? Welches Wertefundament und welche Erwartung an die eigene Biografie haben wir ihnen ins Leben mitgegeben? Was bringt sie – Kinder unserer Gesellschaft! – dazu, den primitiv-gewalttätigen Dualismus der IS-Ideologie anziehend zu finden, welches Lustgefühl gibt ihnen bedingungslose Unterwerfung unter gnadenlosen Befehl? Das gerade im Kirchenmilieu verbreitete Wegschauen vor den Weltbildern reaktionärer Islamverbände – sozusagen die innenpolitische Variante des Appeasement gegenüber Saudi-Arabien – scheint uns auf die Füße zu fallen. Wir waren gegenüber Immigranten lange zu ignorant und zu arrogant, um uns mit ihnen über Grundfragen des Zusammenlebens auseinander zu setzen (Wertschätzung impliziert nämlich die Bereitschaft, um Positionen zu streiten!). Das trug dem Westen Verachtung ein.

Nicht minder verächtlich macht uns westliche Christenleute die feige Distanz zum Schicksal verfolgter Christen in nicht nur, aber eben auch vielen islamisch dominierten Ländern. Straft unser hochnäsig-verdruckstes Desinteresse an der brutalen Realität nicht-westlicher Gesellschaften, die unsere Geschwister tagtäglich erleiden, nicht jedes unserer Worte von Solidarität und Ökumene Lügen? Machen wir uns als Exponenten „christlicher“ und/oder „westlicher Werte“ nicht ganz und gar unglaubwürdig – was den Islamisten die Gloriole des Solidarischen, Klaren und Starken verleiht und suchende junge Menschen in die Arme der scheinbar so eindeutig agierenden Verführer laufen lässt?! (Wie es um die Solidarität in den Reihen des IS real bestellt ist, steht auf einem anderen Blatt und entschuldigt uns jedenfalls nicht!)

IS sollte Anlass sein, uns zu prüfen: Stehen wir im Innern für die Werte ein, die wir nach außen schützen wollen? Behandeln wir Muslime bei uns als ethische Subjekte und Mitbürger? Das würde zwingend einschließen, um Grundwerte und soziale Lebensweisen zu streiten und etwa den in muslimischen Communitys verbreiteten Antisemitismus nicht höflich zu übergehen. Lehren wir junge Bürger, welches hohe Gut eine freiheitliche Verfassung mit individuellen Grundrechten ist? Der Zulauf zu IS und sein Schreckenspotential ist mit ein Resultat der inneren, geistigen Schwäche des Westens.

Aktionismus oder Untätigkeit?

Ich halte die Bündnisfähigkeit Deutschlands im Westen für ein Geschenk der Geschichte; der „deutsche Sonderweg“ ist mehrfach grausam gescheitert. Zur politischen Kultur des Westens gehört blinde Gefolgschaft aber gerade nicht, vielmehr Diskussion und demokratischer Streit um den relativ besten Weg. Im Blick auf die aktuelle Einsatzentscheidung möchte ich eine Passage aus der EKD-Friedensdenkschrift in Erinnerung bringen: „Der Verdacht, es gehe bei Auslandseinsätzen vor allem ums ‚Dabeisein‘ oder um bündniskonformes Verhalten, bzw. die Außenpolitik greife aus Ratlosigkeit zum militärischen Instrument, kann nur widerlegt werden, wenn ein klares völkerrechtliches Mandat der Vereinten Nationen vorliegt und wenn Gründe, Ziele, Aufträge sowie Erfolgsaussichten friedenspolitisch plausibel dargelegt werden.“

Die von Soldaten als intransparent und übereilt erlebte Entscheidungsfindung lässt in der Truppe Spekulationen bis hin zu Verschwörungstheorien („der Ami lässt uns sowieso nach seiner Pfeife tanzen“) ins Kraut schießen. Ich wünschte mir, diesem Gerede entschiedener entgegnen zu können; das erfordert aber eine offene, kritische Argumente aufgreifende Debattenkultur zwischen den politischen Entscheidungsträgern und den Ausführenden.

Untätigkeit gegenüber IS wäre unverzeihlich. Das rechtfertigt aber keinen militärischen Aktionismus. Es gilt, den Islamisten den Hahn abzudrehen: Ökonomisch und personell, bei der Gewinnung verführten und verblendeten Nachwuchses. Wer militärisch eingreift, muss sich im Klaren sein, auf lange Zeit Verantwortung tragen zu müssen. Dass vorzeitiges Herausgehen für alle Seiten heikel wird, zeigen Afghanistan und Irak.

Die nicht übertrieben regierungskritische FAZ hat am 3. Dezember den bevorstehenden Bundestagsbeschluss kommentiert: „Ein Sammelsurium von Gründen, die insgesamt schon irgendwie passen, hätte man jedenfalls einem George W. Bush nicht durchgehen lassen.“ Und weiter: „Die Regierung muss darlegen, dass dieser Kriegseinsatz dem nationalen Interesse, den eigenen Bürgern dient.“ Das kann ich nur unterstreichen und hinzufügen: Dieser Nachweis ist unabdingbar als ethische Grundlage eines Einsatzbefehls für unsere Soldaten!

Alles politische Handeln bewegt sich in Grauzonen. Das ist conditio humana und kommt vor einer komplexen und unumgehbaren Herausforderung, wie IS sie darstellt, besonders schmerzhaft zum Vorschein (die ideologischen Richtungsgeber des IS trachten hingegen danach, die humane Grundbedingung des Lebens in Grauzonen abzuschaffen und alles in simpel dualistische Scheidungen zu pressen – mit unvermeidlich menschenzerstörendem Resultat!). So kann und will ich denen, die im Parlament für den Syrien-Einsatz stimmten, gute Motive und moralische Redlichkeit nicht absprechen.

Doch gibt es die eng gefassten, klaren Kriterien, wann ein Militäreinsatz akzeptabel ist (ob wir noch von „gerechtem Krieg“ sprechen wollen, ist da gleichgültig), aus gutem Grund – und nicht erst seit gestern. Als Bürger und als Soldatenseelsorger vermisse ich die gesellschaftliche Diskussion darüber. Ich möchte, dass unsere Soldaten, wenn der Dienstherr sie in den Einsatz schickt, auf Basis informierter Zustimmung ihren Auftrag erfüllen können. Allen Sonntagsreden zufolge haben wir den Kadavergehorsam überwunden; bei der Bundeswehr soll aus Einsicht gehandelt werden.

Das hat sich alltags zu bewähren.